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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/05/pm_069.php 27.05.2021 10:31:46 Uhr 21.10.2024 16:50:55 Uhr

Bürger können Datenübermittlungen der Meldebehörde widersprechen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden sechs Monaten auf Antrag Auskunft aus dem Melderegister geben. Dies gilt auch für die am 26. September 2021 bevorstehende Bundestagswahl.

Außerdem darf die Meldebehörde auf Antrag

  • an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen (Altersjubiläen sind dabei der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind der 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag),
  • an Adressbuchverlage zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben zwecks Erstellung von Adressbüchern Auskunft aus dem Melderegister erteilen, und
  • zu Familienangehörigen von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, Daten übermitteln (Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern).

Dies alles regeln die §§ 50 Absätze 2 und 3 sowie 42 Absatz 2 und 3 BMG.

Dresdnerinnen und Dresdner haben jedoch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde diesen Auskunftserteilungen bzw. Datenübermittlungen zu widersprechen. Den Widerspruch nach § 50 Absatz 5 BMG kann jeder einlegen und ist ab Eingang bei der Meldebehörde und damit dem Eintrag in das Melderegister sofort wirksam.

Damit die Wirksamkeit für Auskünfte zu der bevorstehenden Bundestagswahl auch gewährleistet ist, kann der Widerspruch ab sofort bis spätestens 9. August 2021 schriftlich eingelegt werden bei der

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Aufgrund der aktuellen Auslastung der Terminmöglichkeiten der Bürgerbüros, bittet die Meldebehörde in dieser Angelegenheit von einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro abzusehen. Im Internet unter www.dresden.de, "Auskunfts- und Übermittlungssperren" ist das Antragsformular bereitgestellt.

Die eingereichten und in das Melderegister der Landeshauptstadt Dresden eingetragenen Widersprüche bleiben bis auf Widerruf oder Wegzug bestehen. Bereits eingetragene Übermittlungssperren müssen somit nicht erneuert werden.