Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/05/pm_020.php 17.05.2021 14:19:22 Uhr 21.12.2024 17:53:14 Uhr |
Corona-Einmalzahlung: Im Mai 150 Euro für Sozialleistungsbezieher
Mit dem Sozialschutz-Paket III erhalten erwachsene Leistungsberechtigte mit Bezug von Arbeitslosengeld II (SGB II), Hilfen zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Monat Mai 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro pro Person. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 Anspruch auf eine dieser Sozialleistungen besteht.
„Die Einmalzahlung von 150 Euro soll Haushalte mit geringem Einkommen entlasten. Denn auch sie hatten während der akuten Phase der Coronavirus-Pandemie höhere Lebenshaltungskosten, insbesondere durch zusätzliche Ausgaben für Heizung und Strom, familiäre Essensversorgung, Schutzmasken und Desinfektionsmittel. Das ist sehr zu begrüßen, denn wirksamer Infektionsschutz soll keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.
„Auch wenn diese Geste gut gemeint ist, muss dennoch der Frage nachgegangen werden, ob insbesondere Familien in den vergangenen Monaten unterhalb des Existenzminimums haushalten mussten und welche sozialpolitischen Schlüsse daraus für die Zukunft zu ziehen sind. Unsere Grundsicherungssysteme müssen so aufgebaut sein, dass die notwendige Unterstützung bereits in der Stunde der größten Not geleistet wird – und nicht erst Wochen danach“, erklärt die Sozialbürgermeisterin und kündigt an, das Thema auf die Agenden kommunaler Arbeitskreise auf Landes- und Bundesebene zu bringen.
Das Sozialamt zahlt die Sonderhilfe im sogenannten Einmalzahl-Verfahren im Mai 2021 gesondert aus. Das Jobcenter nimmt die Einmalzahlungen automatisch ab der 19. Kalenderwoche vor, Bescheide werden ebenfalls versendet. Kinder von Leistungsberechtigten, für die Kindergeld gezahlt wird, erhalten übrigens darüber hinaus einen Kinderbonus in derselben Höhe über die Familienkassen – zusätzlich zum Kindergeld.