Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/04/pm_041.php 26.04.2021 08:24:01 Uhr 28.12.2024 03:22:59 Uhr

Barrierefreiheit für alle: Beteiligung zur Fortschreibung des Aktionsplans

Bis 17. Mai werden Hinweise und Ideen gesammelt

Der barrierefreie Zugang zum Wahllokal, Sportangebote für Menschen mit Behinderungen oder Formulare, die auch blinde Menschen online ausfüllen können – die Landeshauptstadt Dresden kann in vielen Bereichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Dresdnerinnen und Dresdner sorgen. Wer selbst Ideen und Vorschläge hat, wie und wo sich die Barrierefreiheit verbessern lässt, kann sich jetzt online beteiligen.
Unter www.dresden.de/aktionsplan-fortschreibung können Interessierte ab sofort den aktuellen Stand zum Aktionsplan der Landeshauptstadt Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsehen und ihre eigenen Beiträge dazu einreichen. Die Beteiligung läuft bis zum 17. Mai.

Die Onlinebeteiligung zum Aktionsplan zeigt den aktuellen Arbeitstand des Entwurfs, den Iststand der Umsetzung, Handlungsbedarfe und gute Beispiele. Außerdem ist der Arbeitsplan der Stadtverwaltung hinterlegt: die Maßnahmenlisten mit Zielen und zugeordneten Maßnahmen.
Die Maßnahmen aus der ersten Fortschreibung sind nach Farben sortiert. Grün steht beispielsweise für umgesetzte und rot für noch nicht umgesetzte Maßnahmen.
Diese Tabellen sind barrierearm gestaltet und werden als Arbeitsinstrument ständig fortgeschrieben.
Interessant sind die Tabellen für alle, die selbst neue Maßnahmen vorschlagen wollen. So können sie prüfen, ob ihre Idee schon aufgenommen wurde oder nicht.

Alle Hinweise, Anregungen und Ideen werden mit den Selbst- und Interessenvertreterinnen und -vertretern sowie der Stadtverwaltung diskutieren und in den Entwurf der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans eingearbeitet.
Am 4. Mai 2021 gibt es einen digitalen Austausch zum derzeitigen Arbeitsstand des Entwurfs. Unter www.dresden.de/aktionsplan-fortschreibung finden Sie weitere Informationen. Zwischen Oktober und Dezember 2021 soll die zweite Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

Hintergrund

Laut Beschluss des Stadtrates vom 27. Juni 2017 (V1492/16) ist der Oberbürgermeister beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, alle vier Jahre über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Dresden schriftlich zu berichten. Es sind dafür eine Fortschreibung des Maßnahmeplans und Schwerpunkte beziehungsweise Prioritäten für den Folgezeitraum zu erarbeiten.
Im Fortschreibungsprozess werden die Ziele der ersten Fortschreibung des Aktionsplanes überprüft, gegebenenfalls neu ausgerichtet beziehungsweise ergänzt. Die beschriebenen Maßnahmen werden geprüft und neue Maßnahmen werden aufgenommen.