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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/02/pm_061.php 25.02.2021 15:35:14 Uhr 21.12.2024 17:47:14 Uhr

Gesundheitsamt bescheinigt Systemrelevanz für Grenzübertritte

Erweiterte Berufsgruppen dürfen mit amtlicher Bescheinigung in Dresden arbeiten

Das Gesundheitsamt bescheinigt ab sofort bestimmten Berufsgruppen für die Einreise nach Dresden eine Systemrelevanz. Der Freistaat Sachsen hat in einer Änderung der geltenden Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung diese Festlegung getroffen und die Organisation der Aufgabe den Gesundheitsämtern übertragen.

Ab sofort müssen Berufstätige, die zu den neu hinzukommenden Berufsgruppen gehören, ein entsprechendes Formular bei Einreise aus einem Virusgebiet vorweisen. Es gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich Donnerstag, 18. Februar 2021.
Die amtliche Bescheinigung kann für Beschäftigte folgender Branchen ausgereicht werden, sofern das Unternehmen die unbedingte Betriebsnotwendigkeit des Mitarbeiters auf dem online zur Verfügung gestellten Formular bestätigt:
Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Informationstechnik, Telekommunikationswesen sowie Labore in medizinischen Einrichtungen.

Die bereits in der ersten Fassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung berücksichtigten systemrelevanten Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens, in Betrieben der Nutztierhaltung sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müssen das Formular nicht einreichen. Für sie gelten die Regelungen wie beispielsweise der tägliche Corona-Test, die schon in der ersten Fassung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung festgelegt wurden.

Die behördliche Bescheinigung kann per Formular, welches auf der Internetseite www.dresden.de/corona unter dem Klappmenü „Ein- und Rückreise aus dem Ausland“ steht, über die E-Mail Adresse gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de eingereicht werden. Nach Bestätigung durch das Gesundheitsamt wird die Bescheinigung via E-Mail zurückgesandt und ist bei Grenzübertritt mitzuführen.