Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/02/pm_048.php 19.02.2021 10:41:22 Uhr 21.11.2024 13:51:53 Uhr

Corona: Dresden geht erste Lockerungsschritte

Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre und 15 km-Radius für Besorgungen und Sport im Freien

Die Landeshauptstadt Dresden hebt erste Beschränkungen des öffentlichen Lebens auf. Dies besagt eine neue Dresdner Allgemeinverfügung vom 13. Februar 2021. Rechtliche Grundlage ist die aktuell geltende aber auch die ab Montag in Kraft tretende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die diese Möglichkeit einräumt. Voraussetzung ist die Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz für die Dauer von fünf Tagen sowohl auf Ebene des Freistaates Sachsen als auch auf Ebene der Landeshauptstadt Dresden.

„Die letzten Wochen und Monate waren eine enorme Kraftanstrengung für uns alle. Der Staat musste in nie dagewesener Art und Weise in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Die hohen Todeszahlen im Dezember und Januar haben aber auch gezeigt, wie richtig dieser Schritt gewesen ist. Das Mitwirken aller Dresdnerinnen und Dresdner hat sich aber jetzt ausgezahlt. Wir alle werden durch den Rückgang der Fallzahlen belohnt und können uns nun erlauben, erste Schritte in Richtung Lockerung zu gehen“, so Oberbürgermeister Dirk Hilbert. Gleichwohl mahnt er: „Lockerungen sind kein Grund leichtsinnig zu werden, ansonsten kommt unweigerliche der nächste Rückschlag. Lassen Sie uns alle darauf achten, dass die Fallzahlen weiterhin sinken. Die AHA+L-Regelungen und die Kontaktbeschränkungen müssen und werden uns weiter begleiten. Wir wollen nicht das bisher erreichte verspielen.“

Konkret erfolgt die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen in zwei Schritten:

  • Zunächst wird mit Beginn des 14. Februars 2021 – ab Sonntag dieser Woche – die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr aufgehoben. Damit erweitert sich der Katalog der triftigen Gründe zum Verlassen der Unterkunft. Es gelten somit die Gleichen, die auch am restlichen Tag das Verlassen der Unterkunft rechtfertigen. So sind beispielsweise Besuche von einer weiteren, nicht zum Hausstand gehörenden Person, nach 22 Uhr möglich.
  • Ab dem 15. Februar 2021 wird mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung auch der 15 Kilometer um den Wohnbereich, die Unterkunft oder den Arbeitsplatz aufgehoben. Dies betrifft mögliche Versorgungsgänge aber auch den Individualsport und die Bewegung im Freien, soweit keine touristischen Ziele oder Zwecke verfolgt werden und der Nachbarlandkreis ebenfalls die 15-Kilometer-Beschränkung aufgehoben hat. Die Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen sind grundsätzlich zu beachten.