Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/12/pm_076.php 07.01.2021 15:18:42 Uhr 21.11.2024 14:03:58 Uhr |
Corona: Stadt erlässt Allgemeinverfügung zum „Böllerverbot“
Die Landeshauptstadt Dresden erlässt mit dem heutigen Tag eine Allgemeinverfügung und verbietet ganztägig am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot gilt stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen und umfasst pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher nach dem Sprengstoffrecht. Damit dürfen an den genannten Tagen Böller, Raketen und ähnliches Feuerwerk weder mitgeführt noch abgebrannt werden.
„Eigentlich sollte es nicht Aufgabe des Staates sein, den Bürgerinnen und Bürger Vorschriften beim Feiern zu machen. Allerdings befinden wir uns gerade hier in Sachsen derzeit in einer Sondersituation“, sagt Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Böller und Raketen lassen uns schnell die Kontaktbeschränkungen vergessen und erhöhen die Gefahr von Verletzungen. Fakt ist aber eins: Unsere Kliniken und Krankenhäuser sind an der Belastungsgrenze und wir müssen verhindern, dass Notfälle durch Pyrotechnik die Situation weiter verschlimmern. Mit dieser Allgemeinverfügung gilt eine klare und unmissverständliche Regelung mit der sich alle Debatten über „Alt-Böller“ und Einkäufe in Polen oder Tschechien erübrigen.“
Zum Hintergrund
Die Sprengstoffverordnung lässt jährlich in der Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 für Privatpersonen ab 18 Jahren zu. Zwar greift in diesem Jahr ein Verkaufsverbot, jedoch steht zu erwarten, dass durch die Grenznähe und Ankäufe im Vorfeld bereits im Umlauf befindliche Pyrotechnik dennoch gezündet wird. Menschenansammlungen und Verletzungen können die Folge sein. Damit wird einerseits das Gebot von Kontaktbeschränkungen unterminiert und andererseits die ohnehin angespannte Lage in den Kliniken zusätzlich verschärft.
Zum Download
- Allgemeinverfügung zum "Böllerverbot" (*.pdf, 728 KB)