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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_109.php 30.09.2020 17:25:50 Uhr 23.11.2024 10:41:40 Uhr

Corona: Test- und Quarantäneregelungen

Gesundheitsamt erklärt Regeln

Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie werden auch die Vorschriften regelmäßig geändert und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst. Um die Dresdnerinnen und Dresdner auf dem Laufenden zu halten, fasst das Gesundheitsamt die wichtigsten Informationen auf der Internetseite www.dresden.de/corona zusammen. „Die vielen neuen und geänderten Corona-Vorschriften erschweren es den Bürgerinnen und Bürgern, den Überblick zu behalten. Das merken besonders die Kolleginnen und Kollegen am Infotelefon des Gesundheitsamtes. Vor allem in Bezug auf Corona-Tests und Quarantäneregeln gibt es sehr viele Anfragen“, erklärt die Dresdner Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.

Wer wird getestet?

Betroffene mit Symptomen wenden sich bitte an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, erhält das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand. Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten lief zum 15. September 2020 aus. Wer dennoch einen Test durchführen möchte, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Wo erhalte ich einen Test?

In den vergangenen Monaten wurde die Testkapazität stark erhöht. Erster Ansprechpartner für Patienten mit Symptomen sind die niedergelassenen Ärzte. Auch die Corona-Ambulanz des Universitätsklinikums Dresden führt Tests bei Personen mit Symptomen durch. Fragen zu Testpraxen werden auch telefonisch unter 116 117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Wer muss in Quarantäne?

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht, die vom Gesundheitsamt immer für den Einzelfall und in Abhängigkeit vom Vorliegen von Symptomen festgelegt wird. Bei der Kontaktpersonenermittlung wird nach drei bundeseinheitliche Kategorien unterschieden, die das Robert Koch-Institut festgelegt hat. Die Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) hatte den engsten Kontakt: so beispielsweise aufgrund eines mindestens 15-minütigen unmittelbaren Kontaktes („face-to-face“) mit einem bestätigten COVID-19-Fall. Personen im Haushalt der erkrankten Person gehören auch zu dieser Kategorie. Menschen in beengten Räumen oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall wie in einer Kindergartengruppe oder Schulklasse sind unabhängig von der individuellen Risikoermittlung ebenfalls Kontaktpersonen der Kategorie I. Aufgrund der langen Inkubationszeit wird in diesen Fällen eine 14-tägige Quarantäne verordnet, die auch nicht mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann.

Anders ist es bei Ein- und Rückreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben. Hier schreibt die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung neben der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt eine unverzügliche 14-tägige Quarantäne vor, die jedoch mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden kann. Die Reisenden sind nach Rechtsverordnung des Bundes verpflichtet, dem Gesundheitsamt auf Anforderung einen Test vorzulegen, der bis zu 48 Stunden vor oder in den Tagen nach der Einreise abgenommen wurde. Aktuell ist die Testung für Einreisende aus Risikogebieten bis zu zehn Tage nach Einreise kostenfrei.