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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_106.php 30.09.2020 17:26:31 Uhr 21.11.2024 14:03:24 Uhr

Wer von der Maske befreit ist

Ordnungsamt kontrolliert seit 1. September und stellt 1.789 Verstöße gegen Maskenpflicht fest

Das Ordnungsamt kontrolliert seit dem 1. September 2020 die Einhaltung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Läden und Geschäften. Personen ohne bzw. mit einer nicht korrekt sitzenden Mund-Nasen-Bedeckung werden von den Mitarbeitenden direkt angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen. Dabei fragen die Bediensteten auch nach ärztlichen Attesten und Schwerbehindertenausweisen, weil diese von der Maskenpflicht befreien können. Kann eine Befreiung nicht nachgewiesen werden und weigern sich die Betroffenen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden, liegt ein „bußgeldbewährter Verstoß“ vor. Bisher wurden 24 solcher Verstöße festgestellt (Stand: 21.9.2020). Insgesamt liegt die Zahl der festgestellten Verstöße jedoch wesentlich höher: 1.789 Verstöße stellten die Bediensteten bislang im Kontrollzeitraum fest. Der ganz überwiegende Teil der betroffenen Personen trug dabei seine Mund-Nasen-Bedeckung nicht korrekt, etwa weil die Nase nicht bedeckt war. Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Maskenpflicht wird, da es sich dann um vorsätzliches Verhalten handelt, ein Bußgeld verhängt.

Unter welchen Voraussetzungen Menschen von der Maskenpflicht befreit sind, klärt ein vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt herausgegebenes Hinweisblatt. Die beiden wichtigsten Ausnahmen sind: Kinder bis zum 6. Lebensjahr und schwerbehinderte Menschen, die dies mit einem amtlichen Ausweis oder einem ärztlichen Attest nachweisen können, brauchen keine Maske zu tragen.