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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/09/pm_029.php 17.10.2023 09:41:24 Uhr 21.12.2024 18:03:39 Uhr

Hygienekonzepte rechtzeitig und mit Vorlauf einreichen

Vorab informieren, ob Hygienekonzept nötig ist – zwei Wochen Bearbeitung einplanen

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: "Vorab an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsamt. Seit Monaten werden täglich Hygienekonzepte eingereicht, die einer intensiven Prüfung bedürfen. Dies zu bewältigen, ist eine große Herausforderung und verlangt erheblichen persönlichen Einsatz. Deshalb mein Appell an die Veranstalter in Dresden, dass die notwendigen Hygienekonzepte mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf eingereicht werden. Ansonsten ist die Zahl der Anträge nicht zu bearbeiten und es kommt zu unnötigen Verzögerungen." 

Bis zu 20 Hygienekonzepte erreichen das Gesundheitsamt täglich. Manche mit einem Umfang von bis zu 100 Seiten. Die Kolleginnen und Kollegen prüfen jedes dieser Konzepte, teilweise mit Vor-Ort-Terminen. Außerdem führen sie umfassende Ermittlungen im Rahmen von Corona-Umgebungsuntersuchungen durch. Hinzu kommen reguläre Aufgaben, die nichts mit Corona zu tun haben – wie z. B. die Belehrung für das Gesundheitszeugnis. Jens Heimann, Amtsleiter des Gesundheitsamtes Dresden: „Aufgrund dieses derzeit enorm hohen Arbeitsaufkommens bitten wird die Institutionen, Einrichtungen oder Betreiber zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung ihr Konzept einzureichen. So kann auch gewährleistet werden, dass diese rechtzeitig bearbeitet sind. Das Arbeitsaufkommen ist auf beiden Seiten derzeit sehr hoch. Wir wissen natürlich, dass bei vielen Unternehmern zudem existenzielle Sorgen mitspielen. Wir versuchen unser Bestes und bitten um Verständnis.“ 

Es wird ausdrücklich darum gebeten, sich vorher genau zu informieren, ob tatsächlich ein Konzept eingereicht werden muss. Die Regelungen trifft die Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen, die durch die Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung und Verbreitung des Corona-Virus ergänzt wird. Darin steht, dass ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept nur von bestimmten Bereichen verlangt wird. 

Dazu gehören:

  • Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (Hygienekonzept auf die Veranstaltungsart bezogen sowie die Möglichkeit einer datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktverfolgung).
  • Anbieter sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr (Hygienekonzept sowie Nachverfolgungsauflagen)
  • Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Musikclubs (ohne Tanz) sowie Zirkusse
  • Freibäder, Hallenbäder, Kurbäder, Thermen und Saunen, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen mit Mitgliedern (zum Beispiel Fitnessstudios) handelt·
  • Sportwettkämpfe mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen)
  • Volksfeste, Jahr- und Weihnachtsmärkte
  • Tanzlustbarkeiten unter freiem Himmel
  • Messen sowie
  • Freizeit- und Vergnügungsparks

Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit und müssen die eigenen Hygieneregelungen nicht einreichen. Jedoch sollten sie im Falle einer Kontrolle das Konzept in schriftlicher Form vorzeigen können.