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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/06/pm_042.php 16.06.2020 14:54:24 Uhr 21.12.2024 18:11:41 Uhr

City-Light-Plakate werben in Zeiten von Corona für Vorsorgevollmacht

Betreuungsbehörde berät dazu kostenfrei

Nicht nur ein Unfall kann dazu führen, dass ein Mensch plötzlich seine Handlungsfähigkeit verliert. Gerade jetzt, in Zeiten von Corona, machen sich viele Menschen Gedanken darüber, dass auch Krankheiten zu unerwarteten Einschränkungen führen können und sich dann die Frage stellt, wer Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, mit dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern stellvertretend regeln kann. Gut, wer rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Wer noch keine Vorsorgevollmacht hat und sich dazu beraten lassen möchte, dem hilft die Betreuungsbehörde des Sozialamtes weiter. Noch bis Ende Juni wirbt sie auf etwa 260 City-Light-Plakaten für ihr kostenfreies Dienstleistungsangebot.

„Eine Vorsorgevollmacht ist keine Frage des Alters. Jeder volljährige Mensch sollte darüber nachdenken“, sagt Katharina Zodehougan, Leiterin der Dresdner Betreuungsbehörde. Zodehougan und ihr Team klären kostenlos über die Vorsorgevollmacht auf. „Individuelle Beratungen bieten wir dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch Corona sind Beratungstermine telefonisch unter der Nummer 0351-4 889471 zu vereinbaren“, erklärt sie weiter. Wichtig zu wissen: Neben den Notaren führt auch die Betreuungsbehörde eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht durch. Der Identitätsabgleich kostet 10 Euro.

Wer nicht mehr handlungsfähig ist, weil er beispielsweise einen Schlaganfall erlitten hat, braucht einen gesetzlichen Vertreter. „Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch gesetzlich vertretungsberechtigt“, betont Katharina Zodehougan. Die Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson sei eine gute Alternative, um einer gerichtlich angeordneten Betreuung vorzubeugen. Beim Erstellen der Vollmacht hilft die Betreuungsbehörde jedoch nicht. Allerdings gibt sie Empfehlungen. „Bevor man die Person des Vertrauens mit Namen und Anschrift benennt, sollte man zuerst mit ihr alles durchsprechen, damit sie sich der Verantwortung bewusst wird, die sie mit ihrer Unterschrift unter die Vollmacht übernimmt“, so Katharina Zodehougan.

Ratsuchenden empfiehlt sie, die Musterformulare des Bundes- oder des Sächsischen Justizministeriums zu verwenden, die man auch unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde findet. „In diesen Formularen sind alle wesentlichen Inhalte berücksichtigt. Aber selbst wer dort den Passus mit den Bankgeschäften mit Ja ankreuzt, bewirkt damit noch nicht, dass die Vollmacht und damit die Person des Vertrauens von der Bank akzeptiert werden. Die Betreuungsbehörde rät, zur Bank zu gehen und dort eine gesonderte Konto- bzw. Depotvollmacht einzurichten.

Die Vorsorgevollmacht kann man zu Hause aufbewahren. Wo genau, muss die Vertrauensperson natürlich wissen. Denn nur das Original berechtigt sie zum Handeln. Die Betreuungsbehörde rät dazu, die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Denn tritt der Betreuungsfall ein, etwa durch einen Unfall, fragt das Gericht zuerst beim Register nach, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Ist das der Fall, kann die Vertrauensperson kontaktiert werden.
Wer eine Vorsorgevollmacht zu Papier bringt, sollte auch über eine Patientenverfügung nachdenken. Für den Fall, dass man nicht mehr ansprechbar ist und entscheiden kann, legt man darin fest, ob und welche medizinische Behandlung man wünscht bzw. nicht wünscht. Zur Patientenverfügung berät die Betreuungsbehörde zwar nicht, sie hält für Interessierte jedoch eine Broschüre bereit, die zu diesem Thema informiert und Textbausteine für exemplarische Situationen enthält.

Kontakt
Dresdner Betreuungsbehörde
Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Telefon: (03 51) 4 88 94 70
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de
Internet: www.dresden.de/betreuungsbehoerde