Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_077.php 18.06.2020 11:49:33 Uhr 21.12.2024 17:58:43 Uhr |
Gesundheitsamt stellt Corona-Ampel online
Frühwarnsystem zu Neuinfektionen auf www.dresden.de/corona
Ab heute, Donnerstag 28. Mai 2020, veröffentlicht das Dresdner Gesundheitsamt unter www.dresden.de/corona täglich eine „Corona-Ampel“. Sie stellt die COVID-19-Neuinfektionen in fünf Farbstufen dar. „Anhand der neuen Corona-Ampel kann sich jeder einen tagaktuellen Überblick verschaffen. Das ist mir ein persönliches Anliegen. Transparenz und Aktualität sind wichtig, damit alle Menschen in unserer Stadt frühzeitig informiert sind und sich auf die Situation und notwendige Schutzmaßnahmen einstellen können“, erklärt Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann.
Hintergrund ist die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte selbstständig Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen. Die Vorgabe: Sollte es innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 neue Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner geben, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Die Dresdner Stadtverwaltung hat in diesem Rahmen folgendes Vorgehen festgelegt:
- Stufe 1: Die erste Stufe ist definiert mit bis zu 20 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl Dresdens, die mit dem Stand zum 31. März 2020 mit 562.132 angegeben wird, würde die Stufe für bis zu 112 Neuinfektionen innerhalb einer Woche greifen. Das Gesundheitsamt wird in diesem Fall die positiv Getesteten konsequent absondern und nach den Leitlinien des Robert-Koch-Instituts mögliche Kontaktpersonen ermitteln. Die Ampel zeigt in dieser Phase noch eine satte grüne Farbe.
- Stufe 2: Die sogenannte „Phase des Wachstums“ betrifft 21 bis 25 Neuinfektionen, umgerechnet 118 bis 141 Infektionen innerhalb von sieben Tagen im Stadtgebiet. In diesem Fall gilt es, eine unspezifische Weiterverbreitung von Neuinfektionen zu verhindern. Neben den schon bekannten Quarantänemaßnahmen und der Kontaktpersonenermittlung muss eine genaue Analyse stattfinden, in welchen Institutionen und Zusammenhängen häufige Ansteckungen stattgefunden haben. Auf dieser Grundlage werden gezielt Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet. Die Ampel ist hellgrün.
- Stufe 3: Die Phase der „erhöhten Wachsamkeit“ betrifft 26 bis 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner beziehungsweise 146 bis 197 positiv getestete Dresdner innerhalb von sieben Tagen. In dieser Stufe können Kontaktbeschränkungen und Verhaltensmaßnahmen im öffentlichen Raum hinzutreten. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum, ausgenommen Aktivitäten unter freiem Himmel. Außerdem ist die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sowie bei Gottesdiensten, Beerdigungen und Trauungen möglich. Die Ampel steht in dieser Phase auf gelb.
- Stufe 4: Die Phase der „Schadensbegrenzung“ ist bei 36 bis 49 Neuinfektionen definiert. Für Dresden sind das innerhalb des definierten Zeitraums 202 bis 275 Infektionen. Maßnahmen wie die vom 20. April 2020 können verordnet werden. Das betrifft beispielsweise Einschränkungen für Gemeinschaftseinrichtungen, Begegnungsangebote, Gastronomie, Hotels, Kinos, Theater und Fitnessstudios. Die Ampel leuchtet orange.
- Stufe 5: Bei 50 und mehr Infektionen pro 100.000 Einwohner, in Dresden über 281 nachgewiesene COVID-19 Fälle binnen sieben Tagen, wird von „epidemischer Ausbreitung“ gesprochen. Diese rote Ampelphase erfordert Einschränkungen, wie sie zuletzt ab 20. März eingeleitet wurden. Das heißt, es kann Ausgangsbeschränkungen und eine umfassende Schließung von Einrichtungen für den Publikumsverkehr geben, ausgenommen davon sind Einrichtungen der Grundversorgung.
Lässt sich ein größerer Corona-Ausbruch genau einem bestimmten räumlichen Cluster zuordnen, spielt die Neuinfektionszahl keine Rolle für das Ampelsystem. Entsprechend rigide Maßnahmen für die gesamte Dresdner Bevölkerung sind dann nicht erforderlich. Ein Beispiel dafür sind die aktuellen Ausbrüche in den Fleischfabriken in Baden-Württemberg oder Niedersachsen. In diesen Fällen ist der Infektionsherd sehr klar eingegrenzt, so dass Maßnahmen nur begrenzt erfolgen müssen.
Dr. Kaufmann: „Ich hoffe, dass die Ampel möglichst lange auf grün steht. Wir alle können dafür etwas tun. Bitte halten Sie sich an die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen, die Hygieneregeln für Händewaschen, Husten, Niesen, Naseputzen und Händeschütteln. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung wo immer dies vorgeschrieben ist. Mit Rücksicht, Disziplin und Ausdauer können wir die Ausbreitung des Coronavirus verringern und Leben retten. Das bestätigen uns die aktuellen Zahlen. Geben Sie nicht auf.“