Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_061.php 29.05.2020 11:28:37 Uhr 21.11.2024 13:29:42 Uhr |
Schutz vor Corona-Folgen: Sozialdienstleister können Zuschüsse beantragen
Ab sofort können soziale Dienstleister nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bei der Landeshauptstadt Dresden Zuschüsse beantragen. Damit können wirtschaftlich nachteilige Folgen der Coronavirus-Pandemie abgefedert werden. Voraussetzungen für die Zuschüsse sind, dass die sozialen Dienstleister am 16. März 2020 in einem Rechtsverhältnis zum Sozialamt, zum Amt für Kindertagesbetreuung oder zum Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden standen, Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und Leistungen erbrachten.
Das Antragsformular lässt sich im Fachkräfteportal des JugendInfoService unter jugendinfoservice.dresden.de/fachkraefte-corona ausfüllen und ausdrucken. Der Antrag muss beim jeweils zuständigen Fachamt eingereicht werden. Wenn ein sozialer Dienstleister mit mehreren Fachämtern in Rechtsbeziehung stand, muss er das entsprechend im Antragsformular angeben und bei jedem zuständigen Fachbereich den Zuschuss beantragen.
Dieser Schutzschirm greift nur, wenn die bisher von den Leistungsträgern finanzierten Leistungen wegen hoheitlicher Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Krise nicht oder nicht mehr vollständig erbracht werden können (Betriebsschließung, Kontaktverbot u. ä.) und somit der eigentliche Vergütungsanspruch der sozialen Dienstleister entfällt. Das SodEG kommt weiterhin nur zur Anwendung, wenn der Bestand des Unternehmens, des sozialen Dienstleisters oder der Einrichtung nicht durch Zuflüsse anderer vorrangiger Mittel gesichert werden kann. Soweit Leistungen weiter erbracht werden, werden sie im bisherigen Verfahren finanziert und abgerechnet.