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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_051.php 26.05.2020 13:30:27 Uhr 21.12.2024 18:21:17 Uhr

Dienst-Einschränkungen zum Brückentag am 22. Mai

Am Freitag, 22. Mai 2020, haben viele städtische Dienststellen und Einrichtungen Betriebsruhe. Während der Betriebsruhe ist nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb möglich, viele Einrichtungen haben deshalb geschlossen. Da aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus zahlreiche Ämter und Einrichtungen zurzeit nur mit Terminvergabe arbeiten, wurden für den 22. Mai keine Termine vergeben. Das Bürgertelefon pausiert vom 21. bis 24. Mai.

Ausgenommen von der Betriebsruhe sind folgende Organisationseinheiten der Stadt:

  • Sachgebiet Infektionsschutz und Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt
  • Feuer- und Rettungswachen des Brand- und Katastrophenschutzamtes,
  • Tierheim des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes,
  • Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen,
  • Städtische Bibliotheken, 
  • Museen der Stadt Dresden,
  • Sachgebiet Kinder- und Jugendnotdienst,
  • Abteilung Standesamt des Bürgeramtes
  • Die kommunal betriebenen Sportstätten (außer Schulsporthallen) stehen den Dresdner Sportvereinen (eingeschränkt und unter Beachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus) zur Verfügung.
  • Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie die Arbeit des Sachgebietes Infektionsschutz/Medizinalaufsicht im Gesundheitsamt werden trotz Betriebsruhe sichergestellt.


Bußgeldbehörde

Am Brückentag bleibt auch die Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes geschlossen. Die Abgabe von Führerscheinen sowie Einspruchseinlegungen zur Niederschrift sind an dem Tag nicht möglich. Fristwahrende Einsprüche können schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de gesandt werden. Wichtig ist immer die Angabe des Aktenzeichens.