Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_025.php 13.05.2020 13:34:52 Uhr 21.11.2024 14:24:04 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 8. Mai
Gedenken zum Tag der Befreiung
Das wichtige Gedenken am heutigen 75. Jahrestag der Befreiung auf dem Sowjetischen Garnisonsfriedhof gehört unweigerlich zu den bedeutsamen offiziellen Veranstaltungen, die auch in Pandemiezeiten weder verschoben noch abgesagt werden. Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen wurde jedoch der Teilnehmerkreis um Ministerpräsident Michael Kretschmer, Oberbürgermeister Dirk Hilbert, Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler und den Generalkonsul der Russischen Föderation Andrej Yurevich Dronov auf weniger als 50 Personen verkleinert und die angezeigten Hygieneschutzmaßnahmen umgesetzt. Den Bürgerinnen und Bürgern steht der denkmalgeschützte Friedhof an der Marienallee am Südwestrand der Dresdner Heide jederzeit zum persönlichen Gedenken an das Kriegsende offen.
Das Stadtarchiv sucht weiter Dokumente aus dieser Zeit, um ein möglichst detailliertes Bild jener Tage zusammenzustellen und damit die Brisanz für folgende Generationen zu bewahren. Fotos, Briefe oder Tagebucheintragungen können an das Stadtarchiv, Elisabeth-Boer-Straße 1, 01099 Dresden oder per E-Mail an stadtarchiv@dresden.de gesendet werden. Der dazugehörige Videoaufruf des Stadtarchivs unter www.facebook.com/stadt.dresden zeigt historische Bewegtbildaufnahmen vom Eintreffen der Roten Armee vor 75 Jahren in der Dresdner Innenstadt.
Auswirkungen auf Handwerksausbildung
Die Zahl neuer Auszubildender im Handwerk für das kommende Lehrjahr verzeichnet in Dresden krisenbedingt einen Rückgang von rund 27 Prozent. Laut Handwerkskammer haben 151 Auszubildende einen Lehrvertrag unterschrieben, 55 weniger als im Vorjahr. Der Rückgang der fest vereinbarten Ausbildungsstellen sei jedoch eine pandemiebedingte Momentaufnahme, da Schul- und Betriebsschließungen sowie der Ausfall von Veranstaltungen zur Berufsorientierung aktuell die Stellensuche erschwerten. Mit verschiedenen Online-Angeboten steuert die Kammer dagegen. Mit 34 neuen Lehrverträgen ist der beliebteste Ausbildungsberuf in der Landeshauptstadt Dresden der des Kraftfahrzeugmechatronikers. Einen Überblick über freie Lehrstellen und Praktikaplätze in Ostsachsen bieten die Online-Börsen der Handwerkskammer Dresden. Derzeit sind dort mehr als 200 Lehrstellen-Gesuche von Handwerksfirmen für das kommende Lehrjahr verzeichnet: www.hwk-dresden.de/einfachmachen
Städtische Bibliotheken
Ab Montag, 11. Mai 2020, lockern die Städtischen Bibliotheken weiter ihre Zugangsregelungen. Es gelten dann wieder die üblichen, personalbesetzten Öffnungszeiten, einschließlich Samstag. Die telefonische Anmeldung entfällt. Es besteht eine Korbpflicht. Über eine festgelegte Anzahl von Körben wird die Besucherzahl begrenzt. Um möglichst vielen den Bibliotheksbesuch zu gewähren, beträgt der Aufenthalt maximal 15 Minuten. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Rückgabe am Automaten in der Zentralbibliothek und in der Bibliothek Neustadt ist möglich. Veranstaltungen bis Ende August bleiben hingegen abgesagt oder werden verschoben. Ersatz schafft das digitale Veranstaltungsformat #weiterlesen auf dem YouTube-Kanal der Städtischen Bibliotheken: www.youtube.com/BiboDresden
Anhaltende Kontaktverbote und -beschränkungen
Trotz aller umgesetzten und angekündigten Lockerungen gilt nach der sächsischen Corona-Schutzverordnung weiterhin ein striktes Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen. Absolute Ausnahme bildet derzeit lediglich die Sterbebegleitung durch maximal fünf Angehörige. Mit einer Novellierung der Verordnung wird sich das Landeskabinett frühestens am Dienstag, 12. Mai 2020 befassen. So steht auch der diesjährige Muttertag am 10. Mai 2020 für viele Familien unter den besonderen Corona-Vorzeichen und verlangt noch einmal kreative Alternativen per Post und Telefon.
Mit Blick auf das Wochenende weist die Landeshauptstadt Dresden noch einmal allgemein darauf hin, dass die Lockerungen explizit nicht auf die Kontaktbeschränkungen zutreffen. Nach wie vor
ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person und deren Partnerin bzw. Partner erlaubt.