Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/05/pm_005.php 02.05.2020 19:29:35 Uhr 21.11.2024 14:00:23 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 2. Mai
Landeshauptstadt erstellt Hygienekonzept-Formblatt für Einkaufszentren und Offene Jugendhilfe
Am Montag, 4. Mai 2020, tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung der Sächsischen Staatsregierung in Kraft. Die Lockerungen und die Öffnung von Einrichtungen setzen die Einhaltung hygienischer Auflagen voraus, die individuell an die Gegebenheiten vor Ort angepasst sein sollen. Das gilt laut Verordnung insbesondere für Einkaufszentren und Angebote der offenen Jugendhilfe. Damit das Dresdner Gesundheitsamt schnell und unbürokratisch die vorgesehenen Maßnahmen prüfen kann, sind aktuell spezielle Formblätter entwickelt worden. So unterstützt die Landeshauptstadt Dresden betroffene Unternehmen und private Träger bei der Rückkehr in den Geschäftsbetrieb.
Einkaufszentren dürfen entsprechend der neuen Corona-Schutzverordnung ab 4. Mai 2020 öffnen, sofern sie ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Die Landeshauptstadt Dresden setzt sich hier für einheitliche Standards ein und hat zur schnellen Umsetzung ein Hygienekonzept vorbereitet. Es umfasst unter anderem Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen, Lenkung von Besucherströmen und Desinfektion von Toilettenanlagen und entlastet die Geschäftsführung der Zentren davon, ein jeweils individuelles Konzept vorzulegen. Das ausfüllbare PDF steht ab sofort zum Download unter www.dresden.de/hygiene-einkaufscenter bereit. Die Betreiber von Einkaufszentren müssen die Einhaltung der Maßnahmen mittels rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigen und in gescannter Form an gesundheitsamt-verwaltung@dresden.de übersenden. Sofern seitens des Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden keine anderslautenden Aussagen erfolgen, kann das Einkaufzentrum wieder öffnen.
Hygienekonzept für Offene Jugendarbeit
Ebenfalls ab 4. Mai 202 0 dürfen wieder die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit stattfinden, sofern sie ein entsprechendes Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung vorlegen können. Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt die Träger mit der Handreichung eines vorgefertigten Hygienekonzepts. Das PDF steht unter www.dresden.de/jugendarbeit zum Abruf bereit. Neben allgemeinen Maßnahmen wie der Einhaltung der Abstandsregeln und dem Ausschluss von Risikogruppen gibt es hier noch die Verpflichtung, einen beigefügten Vordruck mit Hygienehinweisen sichtbar an Einrichtungen anzubringen. Sendet der Träger das ausgefüllte Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift als Scan an gesundheitsamt-verwaltung@dresden.de, kann die Einrichtung 24 Stunden später die Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit wiederaufnehmen. Das Gesundheitsamt meldet sich innerhalb dieser Frist lediglich anlassbezogen und bei bestehenden Nachfragen.