Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/04/pm_042.php 21.04.2020 16:22:12 Uhr 21.12.2024 18:11:37 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 20.4.
"Ich schütze Dich!" - Städtische City-Light-Plakate ab 18.KW im Stadtgebiet
Ab der 18. Kalenderwoche wirbt die Landeshauptstadt auch mit ihren städtischen City-Light-Plakaten für die Bedeutung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. Auf etwa 250 Plakaten im gesamten Stadtgebiet heißt es dann "Ich schütze Dich!". Den Slogan ergänzt das Foto einer Frau, die gerade eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzt. Weitere Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung, u. a. die Beschaffung oder Reinigung sowie alle aktuellen Informationen zu Dresden in Zeiten des Corona-Virus finden Sie weiterhin unter dem ergänzenden Link dresden.de/corona.
Ausgabe der ersten Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) erfolgreich angelaufen
Heute Vormittag um 10.30 Uhr begannen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden mit der Ausgabe der ersten Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) an die Dresdner Bevölkerung. Bereits ab 9 Uhr bildeten sich lange Schlangen – mit entsprechendem Sicherheitsabstand – rund um das Neue Rathaus Dresden. Trotz anfänglich hohem Andrang lief die Ausgabe der Masken kontrolliert und zügig. Zur Unterstützung und Koordinierung halfen Bedienstete der Dresdner Polizeibehörde und des Polizeivollzugsdienstes rund um das Rathaus. So konnten bis zum frühen Nachmittag bereits knapp über 15 000 Masken an die Dresdnerinnen und Dresdner ausgegeben werden. Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Ich freue mich, dass das Angebot der Dresdner Verwaltung so gut angenommen wird. Dies zeigt uns deutlich, dass die Dresdner Bürgerschaft die Wichtigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme und Solidarität verinnerlicht hat. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen kann dabei helfen, die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Wir arbeiten intensiv daran, in den kommenden Tagen weitere Mund-Nasen-Bedeckungen für die Dresdnerinnen und Dresdner kostenfrei bereitzustellen. Wie die Verteilung dann möglicherweise dezentral über die Stadtbezirksämter erfolgen kann, werden wir rechtzeitig kommunizieren“. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen wurde ab dem 20. April 2020 eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bei Einkauf und Fahrten mit dem ÖPNV in allen sächsischen Kommunen angeordnet.
Anzahl der Kinder in Notbetreuung gestiegen
Am heutigen Tag (20.04.2020) wurden in den Kitas und Horten des städtischen Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen insgesamt 2 081 Kinder betreut, davon 612 in Horten sowie der Ganztagsbetreuung. Im Vergleich zum Freitag, dem 17. April 2020 wurden heute 909 Kinder mehr betreut. In der letzten Woche lag der Durschnitt bei rund 1 300 betreuten Kindern pro Tag. Der Anstieg der Kinderzahlen ist auf die Erweiterung des Anspruchs auf Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. April 2020 zurückzuführen.
Demnach besteht ein Anspruch auf Notfallbetreuung, wenn beide Elternteile einen systemrelevanten Beruf ausüben. Hierzu zählen seit dem 18. April 2020 unteranderem auch Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal. Ein Anspruch auf Notfallbetreuung liegt ebenfalls vor, wenn nur ein Elternteil im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Pflege, des Rettungsdienstes (einschließlich Berufsfeuerwehr), des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Polizei- und Justizvollzugsdienstes, des Schuldienstes, der Kindertagesbetreuung und der Kommunal- oder Staatsverwaltung (sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist) arbeitet sowie Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern
Den Einrichtungsleitungen ist die Tätigkeit nach wie vor mittels schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Dienstherren nachzuweisen. Bei Kindeswohlgefährdung ist eine Absprache mit dem örtlichen Jugendamt notwendig, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Erstattung von Elternbeiträgen
Das Amt für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden hat die Erstattung von Elternbeiträge für Kinder, die in kommunalen Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden, für den Zeitraum der Schließung geregelt. Demnach werden den Eltern bereits abgebuchte bzw. überwiesene Elternbeiträge für den Zeitraum vom 18. März bis 31. März 2020 anteilig rückerstattet. Für den Monat April sind keine Elternbeiträge zu zahlen. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen in eigener Verantwortung.
Sprechzeiten Beratungs- und Vermittlungsstelle und Beitragsstelle
Die Beratungs- und Vermittlungsstelle sowie die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung bieten bis einschließlich 30. April 2020 keine Sprechzeiten an. Alle Bürgeranliegen werden weiterhin bearbeitet. Persönliche Beratung und Unterstützung bezüglich Elternbeiträgen und der Anmeldung zu einem Kitaplatz erfolgen ausschließlich telefonisch (Beratungs- und Vermittlungsstelle 0351-4885051 und Beitragsstelle 0351-4885080) sowie per E-Mail an kindertagesbetreuung@dresden.de. Eine Absenkung, die Übernahme oder der Erlass von Elternbeiträgen kann weiterhin formlos per Post beantragt werden.
Servicehotline zur Kita-Notbeteuung
Für Fragen der Eltern zur Notbetreuung hat die Landeshauptstadt Dresden eine Servicehotline unter 0351-4885111 eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sind unter dieser Telefonnummer montags bis freitags von 7 bis 14 Uhr zu erreichen.