Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/04/pm_040.php 19.04.2020 17:43:52 Uhr 21.12.2024 18:09:15 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 19.4.
Kitas, Horte und Kindertagespflege sichern Notbetreuung ab – Wertstoffhöfe öffnen – Blutspenden dringend gebraucht
Kitas, Horte und Kindertagespflege sichern Notbetreuung ab
Mit der geänderten Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 17. April 2020 wurde auch die Liste der Personengruppen erweitert, die Anspruch auf eine Notbetreuung ihrer Kinder haben. Zu den systemrelevanten Berufen gehören unter anderem auch folgende Sektoren: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal.
Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann. In Ausnahmen besteht auch ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist: Gesundheitsvorsorge und Pflege, Rettungsdienst, einschließlich Berufsfeuerwehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Polizei- und Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern und in der Kommunal- oder Staatsverwaltung - hier, wenn eine der sorgeberechtigten Personen mit Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist.
Für Fragen rund um die (Not-)Betreuung von Kindern hat der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen ein Servicetelefon eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten von Montag bis Freitag, 7 bis 14 Uhr, unter der Telefonnummer 0351-4885111 sowie der E-Mail-Adresse kindertageseinrichtungen@dresden.de. Weitere Informationen unter www.dresden.de/kita
Blutspende im Ratskeller möglich
Trotz des aktuellen Infektionsgeschehens muss die reguläre Patientenversorgung mit Blutpräparaten gesichert sein. Einige wichtige Blutpräparate sind nur sehr kurz haltbar und es müssen an jedem Werktag in Deutschland mindestens 15 000 Blutspenden gewonnen werden, um die Versorgung schwerkranker Patienten in den Kliniken lückenlos zu gewährleisten. Das Deutsche Rote Kreuz hat ein zeitweiliges Spendezentrum im Ratskeller des Neuen Rathauses Dresden eingerichtet. Dieses zusätzliche Angebot wurde bisher gut angenommen. Am Dienstag, 21. April 2020, gibt es von 10 Uhr bis 16 Uhr wieder die Möglichkeit zur Blutspende im Ratskeller. Um die vorgegebenen Schutzmaßnahmen einhalten zu können, ist eine vorherige Anmeldung nötig unter: terminreservierung.blutspende-nordost.de/m/blutspende-im-ratskeller-dresden
Verhaltensregeln für die Nutzung von Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen
Am Montag, 20. April 2020, nehmen alle Wertstoffhöfe im Stadtgebiet und Grünabfallannahmestellen in den Ortschaften ihren Betrieb wieder auf. Um Verkehrsbehinderungen und Menschenansammlungen zu vermeiden, gelten bestimmte Regeln. So müssen Personen beim Empfang und in der Warteschlange im Auto sitzen bleiben. Kinder müssen während der gesamten Nutzung der Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen im Auto sitzen bleiben. Das Abladen und Befüllen eines Containers darf nur durch eine Person des Haushaltes geschehen.
Durch das Vorsortieren der Abfälle zu Hause kann der Aufenthalt verkürzt werden. Mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und dem passenden Bezahlen der Gebühren können die Nutzer die geltenden Hygienemaßnahmen unterstützen. Weitere Informationen unter www.dresden.de/abfall