Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/04/pm_034.php 20.04.2020 16:25:55 Uhr 21.12.2024 17:51:15 Uhr |
Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 16.4.
Aussetzung der Sondernutzungsgebühr / Wertstoffhöfe öffnen ab 20. April 2020
Sondernutzungsgebühren
Die Landeshauptstadt Dresden möchte in ihrer Existenz bedrohten Gastronomiebetrieben und Ladengeschäfte eine Hilfestellung geben, indem die am stärksten betroffenen Unternehmen von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren befreit werden. Die Entscheidung ist in das Ermessen des Stadtrates gestellt, welcher auf der Grundlage des Straßengesetzes am 23. April 2020 darüber entscheiden wird. Oberbürgermeister Hilbert: „Als die Allgemeinverfügung am 23. März 2020 in Kraft trat, verfügten nicht wenige Gastronomiebetriebe und Ladeninhaber bereits über eine Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen und Warenauslagen. Die in den öffentlichen Straßenraum ausgebrachten Tische und Stühle oder Einrichtungen für die Warenpräsentation können seitdem aber nicht mehr genutzt werden. Den seitdem anfallenden Sondernutzungsgebühren stehen also keine Einnahmen gegenüber. Mit der Aussetzung der Gebühren bis 31. Dezember 2020 möchten wir einen Beitrag zur Entlastung leisten.“
Soforthilfe
Bis Monatsende April soll das Gros der „Soforthilfe Corona-Pandemie“ für ortsansässige Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler ausgezahlt sein. Dr. Robert Franke, Amtsleiter der Wirtschaftsförderung: „Mit den am 26. März 2020 vom Stadtrat bewilligten fünf Millionen Euro haben wir den ersten 5000 Betroffenen erfolgreich helfen können. Im Zweischichtsystem arbeiten wir nun mit Hochdruck die vom Finanzausschuss am 6. April 2020 gebilligte zweite Tranche gleicher Höher ab. Wir versenden jetzt täglich rund 400 Zuwendungsbescheide.“ In Einzelfällen könne es zu Verzögerungen kommen, wenn etwa Nachforderungen notwendig sind oder kompliziertere Ablehnungen anstehen. Mit der unterdessen vorliegenden Anzahl von mehr als 13.000 Anträgen ist das Gesamtbudget ausgeschöpft. Neue Antragsstellungen haben damit keine Aussicht auf eine Bewilligung. Fragen zu bereits gestellten Anträgen beantwortet der Wirtschaftsservice unter Telefon 0351-4888726 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr) oder wirtschaftsfoerderung@dresden.de. Unter www.dresden.de/wirtschaftsservice finden Sie weiter verfügbare Hilfen von Land und Bund.
Wertstoffhöfe
Am Montag, 20. April 2020, nehmen alle Wertstoffhöfe im Stadtgebiet und Grünabfallannahmestellen in den Ortschaften ihren Betrieb wieder auf. Zuletzt waren lediglich drei Wertstoffhöfe in Dresden im Notbetrieb geöffnet. Um Verkehrsbehinderungen und Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen um Rücksichtnahme und Geduld: „Damit die Aufnahme des Regelbetriebs gelingt, sollten bitte zunächst nur die dringlichsten Abfälle angeliefert werden. Die meisten Abfälle können gefahrlos noch ein paar Tage zwischengelagert werden. Oberste Priorität haben die Infektionsprävention und die Verkehrssicherheit“. Die Einfahrt auf das Gelände kontrolliert und regelt das Annahmepersonal und ggf. Ordnungsamt unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Vor allem in den ersten Tagen ist mit längeren Wartezeiten vor den Wertstoffhöfen und Annahmestellen zu rechnen. Sollten sich Fahrzeugschlangen vor den Wertstoffhöfen bilden, sind die Dresdnerinnen und Dresdner gebeten, die Entsorgungsfahrt nach Möglichkeit noch etwas zu verschieben.
Darüber hinaus gelten für die Abgabe auf den Wertstoffhöfen und bei den Grünabfallannahmestellen folgende Regelungen:
- Den Anweisungen vor Ort ist zwingend Folge zu leisten.
- Während der Wartezeit nicht aus dem Fahrzeug steigen.
- Die geltenden Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sind einzuhalten – zu anderen Nutzern und zum Annahmepersonal. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unterstützt die Hygienemaßnahmen.
- Die Abfälle sollten möglichst nur von einer Person abgeladen werden. Das Annahmepersonal leistet keine Ausladehilfe.
- Kinder bleiben bitte im Fahrzeug.
Gebührenpflichtige Leistungen wie die Abgabe von Grünschnitt oder der Erwerb des Restabfallsacks sollten vor Ort passend gezahlt werden. Für den Restabfallsack beträgt die Gebühr 7,50 Euro, für Grünschnitt staffelt sich die Gebühr:
- bis zu einem Kubikmeter: 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter (entspricht etwa zwei große Säcken, z.B. 120-Liter-Sack)
- mehr als ein Kubikmeter: 2,75 Euro pro angefangenem Kubikmeter (entspricht etwa einer kompletten Anhänger-Ladung).
Um die Frequentierung der Wertstoffhöfe zu reduzieren, gibt es bis voraussichtlich Ende Mai die Möglichkeit, Grünabfall in größerem Umfang (zum Beispiel 10 m³) am Anfallort von der Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) zu ähnlichen Konditionen wie auf dem Wertstoffhof abholen zu lassen. Nähere Informationen zur Bestellung eines Absetzcontainers erhalten Sie bei der Stadtreinigung Dresden telefonisch unter 0351-4455118 oder per E-Mail an service@srdresden.de.
Öffnungszeiten Wertstoffhöfe:
- Friedrichstadt, Hammerweg, Reick: Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr, Sonnabend 8 bis 14 Uhr;
- Johannstadt, Kaditz, Leuben, Loschwitz, Plauen: Montag bis Freitag 12 bis 19 Uhr, Sonnabend 8 bis 14 Uhr.
Bei den Annahmestellen in den Ortschaften können Grünabfälle derzeit wieder regulär an folgenden Tagen abgegeben werden:
- Cossebaude: 2. und 4. Sonnabend im Monat von 8 bis 11 Uhr;
- Gompitz: Montag 16 bis 18 Uhr, Freitag 13 bis 14 Uhr;
- Mobschatz: Mittwoch 15.30 bis 18 Uhr sowie am 1. Sonnabend im Monat 9 bis 11 Uhr;
- Schönfeld-Weißig: Montag 16 bis 18 Uhr, Mittwoch 15.30 bis 18 Uhr, Sonnabend 8.30 bis 11 Uhr;
- Weixdorf: Mittwoch 13 bis 15 Uhr sowie am 2. und 4. Sonnabend im Monat von 10 bis 12 Uhr.