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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/03/pm_128.php 31.03.2020 16:02:16 Uhr 21.11.2024 14:15:39 Uhr

Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 30.3.

Soforthilfe-Zuschuss des Bundes über die SAB möglich / Servicehotline zur Notbetreuung

Soforthilfe-Zuschuss des Bundes über die SAB möglich

Neben der Soforthilfe der Landeshauptstadt Dresden gibt es für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Der Freistaat Sachsen setzt mit dem Programm „Sachsen hilft sofort“ die Bundes-Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte um. Unternehmen und Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate erhalten. Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich, eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich am Sonntag mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Ab sofort können Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden.

Servicehotline zur Notbetreuung

Für Fragen der Eltern zur Notbetreuung hat die Landeshauptstadt Dresden eine Servicehotline unter 0351-4885111 eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen sind unter dieser Telefonnummer montags bis freitags von 7 bis 14 Uhr zu erreichen.

Anzahl der Kinder in Notbetreuung um 284 gestiegen

Zu Beginn der Woche ist die Anzahl der Kinder in Notbetreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen deutlich gestiegen. Am heutigen Tag (30. März 2020) wurden in den Kitas und Horten des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen insgesamt 1052 Kinder betreut, davon 334 Kinder in Horten und Ganztagesbetreuungen. Im Vergleich zum Freitag, 27. März, wurden heute 284 Kinder mehr betreut. Ein Grund für den Anstieg ist der erweiterte Anspruch auf Notbetreuung, welcher seit dem 24. März gilt. Demnach muss nur noch ein Elternteil einen Gesundheits- und Pflegeberuf ausüben oder bei der Polizei tätig sein, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Bei allen anderen systemrelevanten Berufsgruppen müssen weiterhin beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sein.

Springbrunnen sprudeln später

Infolge des eingeschränkten Dienstbetriebes in der Landeshauptstadt Dresden sind tägliche Kontrollen an den Brunnenanlagen derzeit nicht möglich. Die städtischen Springbrunnen werden daher nicht, wie ursprünglich geplant, ab Ostern in Betrieb genommen. In Abhängigkeit von der Witterung führen bereits beauftragte Firmen bereits bauliche Reparaturen aus, so dass die Brunnen zu einem späteren Termin schneller in Betrieb genommen werden können.