Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2020/03/pm_089.php 19.10.2023 15:00:46 Uhr 21.11.2024 13:46:04 Uhr |
Veränderte Öffnungszeiten im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften
Im Stadtplanungsamt wird bis auf Weiteres keine persönliche Beratung vor Ort mehr stattfinden. Die Öffnungs- und Sprechzeiten werden ausgesetzt. Die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt vorrangig per E-Mail über die zentrale Mailadresse stadtplanungsamt@dresden.de.
Der Kundenservice des Amtes für Geodaten und Kataster ist ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen. Anfragen und Anträge für Dienstleistungen des Amtes sind bitte an die Mailadresse geodaten-kundenservice@dresden.de zu richten. Telefonisch ist das Amt unter der Telefonnummer 0351 488 4116 erreichbar.
Das Bauaufsichtsamt informiert, dass die Abgabe von Bauanträgen und Nachlieferungen zu bereits gestellten Bauanträgen auch im Neuen Rathaus im zentralen Briefkasten oder an der Pforte möglich ist. Die Unterlagen werden an das Bauaufsichtsamt weitergeleitet. Von persönlichen Rücksprachen wird gebeten abzusehen. Die Bürger können sich telefonisch mit dem Amt in Verbindung setzen. Die Erreichbarkeit aller Sachgebiete ist nach dem heutigen Stand gewährleistet. Bis zum 20. April 2020 kann keine Akteneinsicht in Bauakten gewährt werden. Die Bürger werden deshalb gebeten, von Einsichten in Baugenehmigungsakten oder Bauakten Abstand zu nehmen.
Das Straßen- und Tiefbauamt hat den Besucherverkehr aus Sicherheitsgründen eingestellt. Vor-Ort-Sprechzeiten sind ausgesetzt. Bürger werden in den Objekten des Straßen- und Tiefbauamts per Aushang informiert.
Anliegen sollen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über Anträge des Online-Auftritts eingereicht bzw. geklärt werden. Die Erreichbarkeit über die bekannten Telefonnummern und E-Mailadressen ist nach heutigem Stand gewährleistet. Gegebenenfalls kann eine E-Mail an Strassen-Tiefbauamt@dresden.de gerichtet werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum werden zurzeit nicht gestattet. Straßenkunst soll zurzeit nicht mehr stattfinden. Die Straßenmusik-App wird deshalb abgeschaltet.
Bauliche Sondernutzungen (Aufgrabungen für Hausanschlüsse und Trassen, Herstellung von Grundstückszufahrten / vorhandene und zukünftige Baustelleneinrichtungen / Containerstellungen und auch zum Beispiel Umzüge, Hubbühnen) sind momentan davon ausgenommen. Eine Änderung bleibt vorbehalten, sofern es künftig notwendig werden sollte.
Sondernutzungen auf der öffentlichen Straße, die dazu geeignet sind, größere von der Landesregierung definierte Menschenansammlungen zu erzeugen, sind mit Verweis auf anlassbezogene Kabinettsbeschlüsse der Sächsischen Staatsregierung in der jeweiligen gültigen Fassung, nicht erlaubnisfähig.