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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/09/pm_043.php 10.09.2019 16:29:53 Uhr 28.11.2024 19:35:58 Uhr

Dresden führt elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber ein – Stadtrat hat das letzte Wort

Asylbewerberinnen und Asylbewerber könnten in Dresden ab Frühjahr 2020 gleichberechtigt wie gesetzlich Krankenversicherte mit einer elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Das sieht eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vor, die Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, heute in der Sächsischen Landesärztekammer vorstellte. Für die Asylsuchenden bedeutet das: sie müssen nicht mehr vor jedem Arztbesuch einen Behandlungsschein im Sozialamt beantragen.

„Wir stehen als erste sächsische Kommune in den Startlöchern, die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen. Es war äußerst beschwerlich, alle Detailfragen zu klären. Doch diese Mühe hat sich gelohnt“, freut sich Gesundheitsbürgermeisterin Kaufmann. „Damit senken wir Barrieren im Gesundheitswesen ab und bauen weitere Brücken für die erfolgreiche Integration von Neuzugewanderten in unsere Stadtgesellschaft“, erklärt Kaufmann.

Eine für die Kooperationspartner wichtige Detailfrage war unter anderem die Verhinderung von Leistungsmissbrauch. Neben rechtlichen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen bedarf es hierzu auch technischer Vorkehrungen. Das wird mit der neuen Telematikinfrastruktur, die seit 1. Juli 2019 aufgebaut wird, schrittweise realisiert. Inzwischen sind beispielsweise schon 90 Prozent aller Zahnärzte mit dieser neuen Technik ausgestattet.

Das letzte Wort über die Einführung der Karte hat der Stadtrat. Er wird sich voraussichtlich im Dezember mit der Beschlussvorlage V3001/19 befassen. Der Stadtrat hatte die Verwaltung am 28. Mai 2015 beauftragt, die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zu prüfen (Beschluss A0031/15). In mehreren Fachgesprächen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen lotete die Stadtverwaltung die Bedingungen für eine Rahmenvereinbarung auf Basis von § 264 Abs. 1 und 2 SGB V aus. Die Rahmenvereinbarung wurde im August ausverhandelt und steht vor dem Abschluss.

Diese Vereinbarung dient der Übernahme der Kosten von Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die gegenüber der Landeshauptstadt Dresden Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG haben.