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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/06/pm_044.php 18.06.2019 15:01:51 Uhr 24.11.2024 21:22:02 Uhr

Klage gegen Bau Stadtbahntrasse Oskarstraße abschließend abgewiesen

Oberverwaltungsgericht bestätigt erneut die vorliegenden städtischen Bauplanungen

Gemeinsame Medieninformation der Landeshauptstadt Dresden und der DVB AG

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in seinem am 12. Juni 2019 verkündeten Urteil die Klage zweier Anwohner gegen den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss zur Oskarstraße abgewiesen. Die beiden Anwohner hatten erneut Verfahrensfehler geltend gemacht und vermeintliche Umweltbelastungen behauptet. Der 4. Senat des OVG Bautzen hat nun gegen die Kläger entschieden: Sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch insbesondere die Lärmschutzvorschriften wurden im Verfahren rechtmäßig beachtet.

„Damit wird nun offiziell bestätigt, dass sämtliche Planungen zur neuen Stadtbahntrasse Oskarstraße korrekt sind und alle Vorgaben eingehalten wurden. Es ist gut, dass uns das Sächsische Oberverwaltungsgericht noch vor der Freigabe die Rechtmäßigkeit der gesamten Verkehrsanlage bescheinigt“, kommentiert der Dresdner Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain die Entscheidung. „Auch im Hinblick auf die weiteren Abschnitte der Stadtbahntrasse von Löbtau nach Strehlen gibt uns das Urteil die Gewissheit, dass unsere Ingenieure trotz komplizierter Verfahrensvorschriften hier hervorragende Arbeit leisten.“

„Die Stadtbahntrasse über die Oskarstraße ist inzwischen fast fertig und geht am 6. Juli 2019 in Betrieb. Sie wurde exakt so gebaut, wie es von Anfang an geplant war“, erklärt der Vorstand für Finanzen und Technik der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) Andreas Hemmersbach hinzu. „Mit dem neuen Verknüpfungspunkt am S-Bahnhof Strehlen können wir das ÖPNV-Angebot nun für viele Dresdner verbessern. Das ist umweltschonend und volkswirtschaftlich absolut sinnvoll.“

Mit dieser Gerichtsentscheidung geht ein mehrjähriger Rechtsstreit um die Stadtbahntrasse Oskarstraße zu Ende. Aufgrund eines formalen Fehlers der Landesdirektion Sachsen als planfeststellende Behörde musste im April 2017 die Umweltverträglichkeit erneut nachgewiesen und die Pläne ein weiteres Mal öffentlich auslegt werden. Das hatte zu einem Baustopp und damit zu einer Verzögerung um rund 14 Monate geführt. Die Kläger waren bereits im Dezember 2018 mit einem weiteren Antrag auf Baustopp beim OVG gescheitert.