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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/04/pm_061.php 19.04.2017 14:31:12 Uhr 22.12.2024 16:36:46 Uhr

Von Wohngeld und Wohnberechtigungsscheinen

Das Sozialamt unterstützt bei der Wohnungssuche

„Menschen, die Schwierigkeiten haben, selbstständig am Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, können sich an das Sozialamt wenden.“ Darauf weist die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, hin.

Das Sachgebiet Wohnungsfürsorge bietet Rat und Unterstützung insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen, behinderte und/oder pflegebedürftige Personen, deren Wohnsituation nicht dem Bedarf entspricht, von Gewalt bedrohte Menschen, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten über Wohnhilfen, stellen Wohnberechtigungsscheine aus und vermitteln belegungsgebundene Wohnungen.

Geklärt werden Fragen wie „Wo stelle ich einen Antrag auf Wohngeld?“, „Wie beantrage ich Leistungen für Unterkunft und Heizung?“ oder „Was kann ich bei Wohnungslosigkeit unternehmen?“. Das Sachgebiet Wohnungsfürsorge informiert über Formulare und Verfahrensabläufe und vermittelt Kontakte zu den richtigen Ansprechpartnern.

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung, die nicht dem freien Wohnungsmarkt unterliegt (z. B. belegungsgebundener bzw. geförderter Mietwohnraum). Am geläufigsten ist der Typ L. Er berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung. Für den Schein gelten Einkommensgrenzen. Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 12 000 Euro jährlich. Bei Zwei-Personen-Haushalten sind es 18 000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Grenze um 4 100 Euro. Die Gebühren für einen Wohnberechtigungsschein betragen je nach Typ zwischen 7,50 Euro und 35 Euro. Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes erhalten den Wohnberechtigungsschein Typ L kostenlos.

In Dresden gibt es derzeit über 10 200 belegungsgebundene Wohnungen. Das Sachgebiet Wohnungsfürsorge vermittelt Wohnungssuchende im Rahmen des städtischen Benennungsrechts direkt an die Eigentümer bzw. Vermieter dieser Wohnungen. Die Wohneinheiten sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Sie befinden sich überwiegend im Bestand der Vonovia. Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird, können auch in Online-Suchportalen recherchiert werden.

Die Serviceangebote des Sachgebiets Wohnungsfürsorge können zu den Sprechzeiten wahrgenommen werden: dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr.