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Oberbürgermeisterin Orosz in Brüssel

Am 29. und 30. Mai wird Oberbürgermeisterin Helma Orosz in Brüssel sein, um an einer Konferenz des Netzwerkes Gemeinwohl und an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen teilzunehmen.

Um die Fragen „Wie viel Daseinsvorsorge braucht die soziale Marktwirtschaft? Wie viel Binnenmarkt verträgt die Daseinsvorsorge?" dreht sich die Konferenz des Netzwerkes Gemeinwohl am 29. Mai im Europäischen Parlament. Veranstaltet von den kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., dem Verband kommunaler Unternehmen e. V., dem Deutschen Kulturrat, Deutschlandradio, Deutscher Welle und ARD richtet sich die Konferenz an die Brüssel-Vertretungen der Mitgliedsstaaten, Stiftungen, Kommission und weitere Interessensvertretungen. Auch Abgeordnete des Europaparlaments nehmen an der Konferenz teil. Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, wird die Konferenz eröffnen. Dresdens Oberbürgermeisterin Helma Orosz wird am Ende der Konferenz eine Schlussbetrachtung präsentieren. „Auch die Kommunen in Sachsen und in Deutschland insgesamt messen der Daseinsvorsorge wieder mehr Bedeutung bei und so bin sehr froh, dass dieses Thema auch in Brüssel mit Parlamentariern und vor so vielen unterschiedlichen Interessensvertretern so engagiert diskutiert wird. Das ist dringend notwendig," so die Oberbürgermeisterin.

Am Folgetag nimmt die Oberbürgermeisterin an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR) teil. Sie ist seit Anfang des Jahres stellvertretendes Mitglied im AdR und kann damit die kommunalen Interessen bei der Gestaltung europäischer Politik mit vertreten. Der Ausschuss der Regionen (AdR) war 1992 durch den Vertrag von Maastricht errichtet worden, mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde die Europäische Kommission dazu verpflichtet, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. So ist es Aufgabe des Ausschusses der Regionen, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der EU einzubringen. Dies geschieht durch die Abgabe von Berichten zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission. Dem Ausschuss der Regionen gehören 344 Mitglieder und ebensoviele Stellvertreter aus allen 27 EU-Mitgliedsstaaten an.

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