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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/05/pm_050.php 29.05.2015 02:09:28 Uhr 19.10.2024 04:58:01 Uhr

Wohnungsbauförderung vom Freistaat Sachsen in Dresden

Auch in diesem Jahr fördert der Freistaat Sachsen die Wohneigentumsbildung, das Mehrgenerationswohnen und die energetische Sanierung. Zusätzlich ist es 2010 nach langer Zeit wieder möglich, den Neubau und die Neuschaffung von Wohnraum für die Wohneigentumsbildung zu fördern. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. Bei einem Neubau von Wohneigentum ist zusätzlich das Kriterium der Schließung einer Baulücke zu berücksichtigen.

Die entsprechenden Voraussetzungen erläutert das Stadtplanungsamt Abteilung Stadtentwicklungsplanung, SG Wohnungsbauförderung, Dr. Frank Götte, Hamburger Straße 19, Tel. (03 51) 4 88 35 05 oder 4 88 34 32, E-Mail: fgoette@dresden.de. Die Wohnungsbauförderstelle bestätigt die Fördervoraussetzungen auf dem Antragsformular für die Fördermittelinanspruchnahme und gibt weitere Informationen zu Wohnungsbauförderprogrammen. Die Antragstellung sowie die Beratung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es im Internet unter www.sab.sachsen.de.

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