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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/11/c_3920.php 29.05.2015 00:01:33 Uhr 18.09.2024 10:31:26 Uhr

Änderungen auf Lohnsteuerkarten übernehmen Meldestellen und Bürgerbüros – Wer sein Dokument nicht braucht, gibt es bitte ans Finanzamt zurück

Die Post hat den Dresdner Einwohnern die Lohnsteuerkarten für 2003 zugestellt. Wer noch keine bekommen hat, kann sie von einer Meldestelle oder einem Bürgerbüro ausstellen lassen. Wer die Lohnsteuerkarte verloren hat, erhält dort einen Ersatz gegen fünf Euro Gebühr.

Meldestellen und Bürgerbüros sind auch die richtige Anlaufstelle, wenn Daten sich nach dem Stichtag 20. September geändert haben. Dazu gehören Angaben zum Familienstand oder Geburt eines Kindes.

Den Freibetrag für Kinder über 18 Jahre trägt das zuständige Finanzamt ein. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder muss die steuerliche Lebensbescheinigung vorliegen. Die Gemeinde, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, stellt sie aus.

Wichtig: Wer seine Lohnsteuerkarte 2002 nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer benötigt, gibt sie bitte dem zuständigen Finanzamt zurück. Sie sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung des Anteils der Lohn- und Einkommenssteuer, der Dresden zusteht. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich zum Nachteil der Einwohner aus.

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