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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2002/09/c_3607.php 28.05.2015 23:56:53 Uhr 16.08.2024 05:52:54 Uhr

Elf Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen

Noch elf Kindertageseinrichtungen bleiben wegen Hochwasser-Schäden an Gebäuden und Spielflächen geschlossen, informiert der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden. Es handelt sich um die in der Übersicht dargestellten Objekte. Die zugeordneten Ausweichmöglichkeiten sind nur für Kinder bestimmt, deren Eltern beide berufstätig sind (siehe auch Sonderregelungen für aufnehmende Einrichtungen in der Pressemitteilung vom 23. August, 17 Uhr).

geschlossene Einrichtung >aufnehmende Einrichtung

im Ortsamt Altstadt

Kita Friedrichstraße 34 >Hort 48. Grundschule Seminarstraße 11
Kita Friedrichstraße 46 >bis 4. 9. Kita Annenstraße 11/13
>ab 5. 9. Ersatzbau „Lisa-Kita" Friedrichstraße 11
Krankenhaus-Kita Friedrichstraße 46 >bis 4.9. Kita Grumbacher Str. 29
>Kita Trachenberger Platz 2
>Kita Emil-Ueberall-Str. 9
>Kikri Fröbelstr. 36
>ab 5. 9. Ersatzbau „Lisa-Kita" Friedrichstraße 11
Kita Gret-Palucca-Straße 3 >Krippenkinder (0-2 Jahre) Kita Dinglingerstr. 12
>Krippenkinder (2-3 Jahre) Kiga Gret-Palucca-Str. 5
Kita Rietschelstraße 15 >Kita Georg-Nerlich-Str. 2
Kita Rietschelstraße 17 >Kita Holbeinstr. 111
im Ortsamt Pieschen
Kita Riesaer Straße 9/11 >Kita Geblerstr. 20
>Kiga Rehefelder Str. 7
>Kiga Trachenberger Platz 2
>Kita Weinböhlaer Str. 12
im Ortsamt Blasewitz
Hort Liebenauer Straße 3 >Hort 33. Grundschule Marienberger Str. 5
>Kiga Weesensteiner Str. 1
im Ortsamt Loschwitz
Kita Johannes-Brahms-Straße 52 >bis 6. 9. Kita Meußlitzer Str. 41
>ab 9. 9. voraussichtlich Wiedereröffnung
im Ortsamt Leuben
Kita Laubegaster Ufer 33 >Kita Kipsdorfer Str. 122
Kiga Österreicher Straße 16 >Kita Kipsdorfer Str. 122

Die Betriebsleiterin Sabine Bibas dankt allen Helfern, die dazu beigetragen haben, dass die Kinder in bereits wiedereröffneten Gebäuden schnellstmöglich ihre gewohnte Umgebung zurückerhalten haben. Einige dieser Einrichtungen laufen noch mit eingeschränkter Betriebsfähigkeit, können zum Beispiel die Küche oder den Spielplatz nicht nutzen. Auch hier gilt noch die Sonderregelung, dass vorerst nur Kinder von berufstätigen Eltern aufgenommen werden können. Eltern, die aufgrund von Nichtberufstätigkeit ihre Kinder derzeit zu Hause betreuen, werden von den Leiterinnen sofort informiert, wenn die Einschränkungen für sie aufgehoben sind.

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