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Fünf Jahre Arbeitskreis Frauenbeauftragte der Stadt Dresden

Pressemitteilung

8. Juni 2001 / l / r / op

Fünf Jahre Arbeitskreis Frauenbeauftragte der Stadt Dresden

anlässlich des 5-jährigen Bestehens des Arbeitskreises Frauenbeauftragte der Stadt Dresden erklärt der Arbeitskreis Folgendes:

Der Arbeitskreis für Frauenbeauftragte wurde auf Initiative der Frauenbeauftragten der DAK-Landesgeschäftsstelle Sachsen/Thüringen am 04.06.1996 gegründet.

Ziel des Arbeitskreises ist es die Frauenbeauftragten des öffentlichen Dienstes der Stadt Dresden wie z. B. der Polizei, der Bundeswehr, dem Amt für Familie und Soziales, dem Oberlandesgericht, der Stadtverwaltung Dresden einschließlich der Eigenbetriebe und der verschiedenen Krankenkassen bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu unterstützen.
Die Förderung von Frauen ist im besonderen Maße in den Bereichen erforderlich, wo eine Unterrepräsentanz besteht. Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst findet sich oftmals im höheren Dienst, in Leitungs- und Führungsfunktionen der Dienststellen und in den Berufen mit technischer, handwerklicher und naturwissenschaftlicher Fachrichtung.
Eine der Ursachen für die Unterrepräsentanz ist die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Durch den Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis haben wir festgestellt, dass sich die Bedingungen in der Stadt Dresden bezüglich der Kinderbetreuungsmöglichkeiten problematisch gestaltet. So ist es für viele Frauen eine enorme Belastung die geforderten Dienstzeiten an die Betreuungszeiten der Kindereinrichtungen anzupassen. Dies führt oft dazu, dass erhöhte Mehrkosten durch verlängerte Kinderbetreuungszeiten anfallen oder die Vollzeitbeschäftigung bzw. sogar die Berufstätigkeit aufgegeben werden muss oder ein Arbeitsplatzwechsel erforderlich ist. Dazu kommen noch die ständig wachsenden Betreuungsbeiträge einschließlich der Versorgungsbeiträge (Essengeld), welche nicht dem Einkommensniveau in unserer Stadt entsprechen.

Deshalb haben wir gegen das neue Kindertagesstättengesetz auch massiv Einspruch erhoben.
Weiterhin haben wir uns in den vergangenen Jahren mit vielfältigen Themen wie z. B. dem Küdigungsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Personalvertretungsgesetz, Mobbing, beruflicher Wiedereinstieg nach der Erziehungspause befasst. Dazu haben wir entsprechende FachberaterInnen eingeladen sowie auch Gespräche mit PolitikerInnen geführt.

Es finden regelmäßige Zusammenkünfte des Arbeitskreises Frauenbeauftragte der Stadt Dresden statt. Dadurch ist auch ein umfassender und vielseitiger Informationsaustausch über Probleme und Erfolge der einzelnen Arbeitskreismitglieder gegeben. Dies wiederum bietet den Frauenbeauftragten die Möglichkeit Lösungsansätze für eigene Probleme in ihren Dienststellen sowie Anregungen für ihre Arbeit zu bekommen.

Der Arbeitskreis steht allen Frauenbeauftragten der Stadt Dresden offen. Wenn sie aus dieser Information an einer aktiven Teilnahme interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an die Frauenbeauftragte der DAK-Landesgeschäftsstelle Sachsen/Thüringen, Tel.-Nr.: (03 51) 8 63 71 24.


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