Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/04/pm_017.php 03.04.2025 14:48:39 Uhr 10.04.2025 21:34:50 Uhr |
|
Engagierte rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht
Die Landeshauptstadt Dresden sucht rechtliche Betreuerinnen und Betreuer für Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Wer Interesse an einer beruflichen Veränderung hat, ist zur Informationsveranstaltung am Dienstag, 15. April 2025, 17 Uhr, in das Sozialamt, Glashütter Straße 51, Erdgeschoss, Raum E 005, eingeladen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörde sowie berufliche Betreuerinnen und Betreuer informieren über das Tätigkeitsfeld der beruflichen Betreuung und klären offene Fragen. Es wird um eine Anmeldung bis Dienstag, 8. April 2025, gebeten telefonisch unter 0351-4889471 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de.
Voraussetzungen
Um als berufliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten zu können, sind sowohl die Bereitschaft zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (eine Ausnahme wäre gegebenenfalls die Anstellung in einem Betreuungsverein), als auch der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde erforderlich. Dies kann bedeuten, dass kostenpflichtige Lehrgänge besucht werden müssen. Für den Einstieg in das Berufsleben als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer sind Rechtskenntnisse (anwendungsbereit), vor allem im Betreuungs- und Sozialrecht, sowie Erfahrungen im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern von Vorteil. Soziale Kompetenzen, wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und ein Verständnis für andere Lebensanschauungen und -einstellungen, sind ebenso nötig wie Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, um die betreute Person auch in komplexen Problemfällen und bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen zur Lebensführung unterstützen zu können.
Hintergrund
Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, benötigt einen Menschen an seiner Seite, der bei der Regelung unterschiedlicher Angelegenheiten hilft und unterstützt. Wer einer Person seines Vertrauens bereits rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Denn wenn in einer solchen Situation keine Vollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung als rechtliche Vertretung eingerichtet.
Die Tätigkeit der beruflichen Betreuerin bzw. des beruflichen Betreuers ist vielseitig und komplex; durch ihr Handeln werden Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung in ihrer autonomen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt. Die Aufgaben können umfangreich sein, richten sich allerdings nach dem tatsächlich erforderlichen Regelungsbedarf der zu betreuenden Person. Sie können u. a. die Vermögenssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten, die Regelungen rund um die Wohnung, aber auch Bestimmung des Aufenthaltsorts, die Vertretung in der Gesundheitssorge und sogar Entscheidungen hinsichtlich freiheitsentziehender Maßnahmen (bspw. Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern) umfassen.