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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_057.php 25.02.2025 16:48:22 Uhr 07.04.2025 20:01:33 Uhr

Carolabrücke: Stadt beauftragt Hentschke Bau mit Abbruch

Bohrungen zur Kampfmittelsondierung - Drohnenflüge verschoben
Blick auf die Carolabrücke von der Altstädterseite, im Vordergrund die Elbe

Die beiden noch stehenden Brückenzüge A und B der Carolabrücke werden durch das Unternehmen Hentschke Bau GmbH abgerissen. Nach der Vergabeentscheidung am Freitag, 21. Februar 2025, und Rücksprache mit dem Unternehmen laufen nun die Vorbereitungen, um den Abriss möglichst zeitnah zu beginnen. 

Die Hentschke Bau GmbH hatte ein Initiativangebot für den Abbruch der Carolabrücke eingereicht. Das avisiert einen sicheren und schnellen Abriss mit nur geringen Einschränkungen für die Schifffahrt vor.  Zur konkreten Umsetzung laufen derzeit die Detailabsprachen.
Als vorbereitenden Schritt hat die Landeshauptstadt die Firma Dresdner Bohrgesellschaft mbH mit der Kampfmittelsondierung für das Gebiet beauftragt. Außerdem werden durch das Unternehmen DOMARIN weiterhin Reste der Bewehrung aus dem Bereich der Fahrrinne entfernt.
Die für Montag und Dienstag dieser Woche geplanten Drohnenflüge konnten bislang noch nicht stattfinden, weil dafür noch eine Genehmigung aussteht. Sobald diese vorliegt, kann die Befliegung starten.

Die Henschke Bau GmbH hatte sich in Ausschreibungen der Landeshauptstadt bereits mehrfach bei Arbeiten an den Elbbrücken erfolgreich durchgesetzt – beispielsweise für die Sanierung der Augustusbrücke und die letzten großen Sanierungsarbeiten an der Carolabrücke. Mit diesem Bauwerk ist das Unternehmen daher bestens vertraut. 

Seit Sonntag, 16. Februar 2025 wurden mehrere Spanndrahtbrüche durch das an der Brücke installierte Schallemissionsmonitoring erfasst. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr, konnte die Landeshauptstadt Dresden auf eine Ausschreibung verzichten und hat den Abriss nun direkt vergeben. Weil in den letzten Tagen keine weiteren Drahtbrüche durch das Gutachterbüro erfasst wurden, können seit Montag, 24. Februar 2025, für dringende Schiffsdurchfahrten im Zeitraum von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 11 Uhr nach Anmeldung beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberelbe schiffgenaue Genehmigungen erteilt werden. Diese Regelung bleibt bis auf Weiteres bestehen, sollte keine weitere Zustandsverschlechterung der Brückenzüge eintreten.