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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/01/pm_067.php 30.01.2025 14:47:04 Uhr 01.03.2025 17:52:44 Uhr

Dynamo Dresden gegen Erzgebirge Aue: Allgemeinverfügung erlassen

Verbot bestimmter Gegenstände rund um das Stadion

Am Sonnabend, 1. Februar 2025, spielt die SG Dynamo Dresden zu Hause gegen den FC Erzgebirge Aue. Weil die Begegnung als Risikospiel mit einem entsprechend hohen Gewaltpotenzial eingestuft ist, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr von 10 Uhr bis 18 Uhr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an. Dabei handelt es sich um Objekte, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren. 

Verboten sind: Metallstangen, Ketten (ausgenommen Schmuck), pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Steine, Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz (WaffG) verboten), Scheren, Arbeits- und Protektorenhandschuhe, Baseballschläger, Schutzwesten, Protektoren, durchstichhemmende Handschuhe, Boxermundschutz / Gebissschutz, Helme, Sturmhauben, Masken (ausgenommen medizinische Masken), Einweg-Overalls, Schlauchschals, Kapuzenjacken, bei denen die Kapuze mit integrierter Brille ausgestattet ist.

Die Anordnung gilt im Bereich Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Blüherstraße, Blüherstraße in nordöstlicher Richtung bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.

Die Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 30. Januar 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.