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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/01/pm_004.php 06.01.2025 13:59:55 Uhr 24.04.2025 12:15:21 Uhr

Tag der offenen Tür am 8. Januar in der neuen Asylunterkunft Klotzsche

Am Donnerstag, 9. Januar 2025, geht das neue Übergangswohnheim für Geflüchtete an der Alexander-Herzen-Straße 64 in Klotzsche in Betrieb. Vorher können sich interessierte Nachbarinnen und Nachbarn am Mittwoch, 8. Januar 2025, von 16 bis 18 Uhr das Gebäude anschauen. Mitarbeitende der Stadtverwaltung, des Heimbetreibers und der Migrationssozialarbeit beantworten Fragen rund um Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration der Geflüchteten, auch zur ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe.

„Die Fachleute der Migrationssozialarbeit und die Heimleitung sind die ersten Ansprechpartner für Anliegen, Anfragen und Angebote aus der Nachbarschaft.“
Christian Knappe, Leiter Sozialamt

65 Plätze für geflüchtete Familien

Das Übergangswohnheim hat 82 Plätze. Vorgesehen sind 65 Plätze als Normbelegung sowie 17 Plätze als Reservekapazität im dringenden Notfall. Einziehen werden vorrangig Familien. Bis 2022 diente das einstige Schulgebäude der Stadt als Auslagerungs-Kita. Nachdem der Stadtrat am 25. Januar 2024 die Nutzung als Asylunterkunft beschlossen hatte, wurde das Gebäude baulich ertüchtigt. Die Unterbringung von asylsuchenden Menschen ist befristet für fünf Jahre vorgesehen. Die Saxonia-Catering GmbH & Co. KG betreibt die Einrichtung und der Afropa e. V. übernimmt die soziale Betreuung der Geflüchteten.

Migrationssozialarbeit ist auch für Menschen im Umfeld da

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von Afropa e. V. unterstützen die Bewohnerinnen und Bewohner bei ihrer Integration in Dresden. Es geht dabei unter anderem um die Vermittlung von Werten, Normen und Alltagskompetenzen, um Spracherwerb, den Aufbau sozialer Kontakte, Arbeit, Integrationskurse und Bildungsangebote. Weitere Aspekte sind Gesundheit, Wohnen, Nachbarschaft und die Bewältigung von Krisen.

Die Fachkräfte der Migrationssozialarbeit stehen auch Nachbarinnen und Nachbarn mit Rat und Tat zur Seite. Sie beantworten beispielsweise Fragen zum praktischen Zusammenleben im Quartier und können auf ein Netzwerk mit verschiedenen Institutionen, Behörden und Unternehmen zurückgreifen.

Initiativen, Vereine und Einzelpersonen, die sich für die Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Unterkunft in Klotzsche engagieren wollen, können sich an den Regionalkoordinator der Migrationssozialarbeit wenden: Magnus Hecht, Telefon: 0170-3469468 oder 0351-85098719, E-Mail: hecht@afropa.org, www.afropa.org.

Geflüchtete überwiegend in Wohnungen

Aktuell nutzt die Dresdner Stadtverwaltung 20 Übergangswohnheime mit 1.741 Plätzen sowie 1.005 Wohnungen mit 3.836 Plätzen, um Geflüchtete unterzubringen (Stand Dezember 2024). Über zwei Drittel wohnen somit dezentral in Wohnungen. Das entspricht einer Vorgabe des Stadtrats. Um ihre Unterbringungspflicht zu erfüllen, akquiriert die Stadtverwaltung Unterbringungsplätze, vorzugsweise Wohnungen – siehe www.dresden.de/asylunterkunft-melden

Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt Aufnahme und Kostenerstattung

Dresden ist – wie alle sächsischen Städte und Landkreise – gesetzlich verpflichtet, alle von der Landesdirektion Sachsen zur Unterbringung zugewiesenen asylsuchenden Menschen aufzunehmen. Grundlage ist das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG). Im Jahr 2025 muss Dresden 13,9 Prozent aller nach Sachsen zugewiesenen Geflüchteten unterbringen. Hauptherkunftsländer sind aktuell Venezuela, Syrien, Afghanistan, Russische Föderation, Irak, Ukraine, Türkei, Libanon und Libyen. Für 2025 rechnet die Dresdner Stadtverwaltung mit 1.600 zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie 100 Schutzsuchenden aus der Ukraine.

Zur Deckung ihrer Unterbringungskosten erhält Dresden vom Freistaat Sachsen eine Erstattungspauschale nach dem SächsFlüAG. Diese Pauschale ist jedoch seit Jahren nicht auskömmlich. Die Landeshauptstadt Dresden setzt sich deshalb weiterhin bei Land und Bund dafür ein, dass Städte und Landkreise bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen stärker unterstützt werden. Das schließt insbesondere die tatsächlichen Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung sowie die Refinanzierung notwendiger Reservekapazitäten ein.