Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/geburt/behoerdengaenge.php 24.10.2024 11:36:01 Uhr 21.11.2024 10:18:25 Uhr |
Ämtercheckliste
Geburtsurkunde
Wo?
Standesamt
- Provianthofstraße 7
- 01099 Dresden
- Telefon: 0351-4886751
- E-Mail: standesamt-geburten@dresden.de
Bei Vollständigkeit der Geburtsunterlagen werden die Geburtsurkunden zugesandt. Eltern ausländischer Herkunft müssen nach Terminvereinbarung persönlich vorbeikommen, gern auch schon vor Geburt des Kindes.
Wann?
- innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt
Benötigte Unterlagen
- Geburtsanzeige
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Bei Verheirateten zusätzlich:
- Eheurkunde
- Bei Unverheirateten zusätzlich: Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung
Weitere Informationen
Elternzeit
Wo?
- Arbeitgeber
- Bildungsagentur (für Schülerinnen und Schüler)
Wann?
- sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit
Benötigte Unterlagen
- Antrag muss schriftlich erfolgen und genaue Dauer der Elternzeit beinhalten
Elterngeld und Landeserziehungsgeld
Um erwerbstätigen Eltern die Elternzeit finanziell zu erleichtern, gewährt der Staat bis zu 14 Monaten Elterngeld. Im Anschluss gewährt der Freistaat Sachsen ein Landeserziehungsgeld.
Wo?
Jugendamt
- Sachgebiet Elterngeld
- Seidnitz-Center Dresden
- Enderstraße 59, Haus C
- 01277 Dresden
- Telefon: 0351-4884777
Wann?
- zeitnah nach der Geburt (bis max. drei Monate nach der Geburt)
- Elterngeld wird bis zu 14 Monate gewährt
Benötigte Unterlagen
- Antrag der Elterngeldstelle (erhältlich vor Ort, in den Ortsämtern oder auch online unter www.dresden.de/elterngeld)
- Geburtsurkunde des Kindes für Elterngeld
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung der Krankenkasse über Bezug von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Teilzeitarbeit und Nachweis des voraussichtlichen Verdienstes bei Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges
- Kopie des Passes bei nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung der Ausländerbehörde oder Kopie des Aufenthaltstitels/
- Fiktionsbescheinigung bei Nicht-EU-Bürgern
Weitere Informationen
Kindergeld
Wo?
Familienkasse der Agentur für Arbeit Bautzen
- Neusalzaer Straße 2
- 02625 Bautzen
- Postanschrift: Familienkasse Sachsen, 09092 Chemnitz
- Telefon: 0800-4555530
Wann?
- spätestens bis zum 4. Lebensjahr des Kindes
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (erhältlich in der Bürgerberatung des Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19 oder unter www.arbeitsagentur.de)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Steuer-ID- Nr. des Antragsstellers und des Kindes
Weitere Informationen
Kinderreisepass
Wo?
Zentrales Bürgerbüro
- Theaterstraße 11
- 01067 Dresden
- Telefon: 0351-4886070
oder in allen anderen Bürgerbüros
Wann?
- für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren
- ein Jahr gültig
- Neuausstellung: 13 Euro
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde des Kindes
- Antrag ist nur durch den Sorgeberechtigten gemeinsam mit Kind möglich
- Personaldokument des Sorgeberechtigten
Weitere Informationen
Krankenversicherung
Wo?
Krankenkasse der Eltern
Wann?
- so schnell wie möglich
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
Vaterschaft
Ist die Kindesmutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet, so hat ihr Neugeborenes zunächst keinen „rechtlichen“ Vater. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater.
Wo?
Jugendamt
- SG Beistandschaften/Beurkundungen
- Seidnitz-Center Dresden
- Enderstraße 59, Haus C
- 01277 Dresden
- Telefon: 0351-4884761
Standesamt
- Provianthofstraße 7
- 01099 Dresden
- Telefon: 0351-4886751
Wann?
- vor oder nach der Geburt des Kindes,
- Zustimmung der Mutter ist erforderlich
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und des Kindes (wenn vorhanden)
- Mutterschaftspass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung)
Weitere Informationen
Sorgerechtserklärung
Ausstellen eines Negativbescheides beim Ausüben der alleinigen elterlichen Sorge
Wo?
Jugendamt
- SG Beistandschaften/Beurkundungen
- Seidnitz-Center Dresden
- Enderstraße 59, Haus C
- 01277 Dresden
- Telefon: 0351-4884761
Wann?
- vor oder nach der Geburt des Kindes
- Zustimmung der Mutter ist erforderlich
Benötigte Unterlagen
- Personaldokumente der Eltern
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
- Nachweis über Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftspass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
Weitere Informationen
Anzeige des Sorgerechts
Wo?
Zentrales Bürgerbüro
- Theaterstraße 11
- 01067 Dresden
- Telefon: 0351-4886070
- und in allen Bürgerbüros
Wann?
- nach der Geburt des Kindes
Benötigte Unterlagen
- Personaldokumente der Eltern
- Urkunde der Sorgeerklärung über gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge
- Geburtsurkunde des Kindes
Weitere Informationen
Unterhaltsanspruch
Unterhaltsanspruch des Kindes, Beratung und Unterhaltsberechnung
Wo?
Jugendamt
- SG Beistandschaften
- Seidnitz-Center Dresden
- Énderstraße 59, Haus C
- 01277 Dresden
- Telefon: 0351-4884761
Wann?
- nach der Geburt des Kindes
Benötigte Unterlagen
- Personaldokument des Unterhaltspflichtigen
- Nettoeinkommensnachweise der letzten
- zwölf Monate
- Unterhaltsfestlegung (Urkunde, gerichtlicher Vergleich, Urteil), wenn bereits vorhanden
Weitere Informationen
Unterhaltsvorschuss
Wo?
- Jugendamt
- SG Unterhaltsvorschuss
- Seidnitz-Center Dresden
- Enderstraße 59, Haus C
- 01277 Dresden
- Telefon: 0351-4884737 und 0351-4885617
Wann?
- nach der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (erhältlich vor Ort, in allen Bürgerbüros oder auch online unter www.dresden.de/unterhalt)
- Personaldokument der beantragenden
- Person
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Nachweis über Vaterschaft
- Unterhaltstitel (Urkunde, gerichtlicher
- Vergleich, Urteil)
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- oder den Bezug von Halbwaisenrente
- aktuellen Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/SGB II bzw. SGB XII
Bei Kindern/Elternteilen mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit:
- vollständiger Aufenthaltstitel für Sie und das Kind bzw. Nachweise der Aufenthaltsberechtigung
- Bescheinigung über den Aufenthalt nebst vollständigem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Weitere Informationen
Kindertagesbetreuungsplatz
Beantragung eines Krippen- oder eines Kindertagespflegeplatzes (Kita-Platz)
Wo?
Amt für Kindertagesbetreuung
- Zentrale Beratungs-und Vermittlungsstelle
- Breitscheidstraße 78
- 01237 Dresden
- Telefon: 0351-4885051
- kindertagesbetreuung@dresden.de
Wann?
- ab Geburt möglich
- Anmeldung acht Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn empfohlen
- Rechtsanspruch besteht ab erstem vollendeten Lebensjahr
Benötigte Unterlagen
- Anmeldung online im Elternportal: https://kita-anmeldung.dresden.de
- persönliche Beratung und Reservierung bietet die Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle; dafür auszufüllen ist das Formular „Antrag auf Inanspruchnahme eines Kindertagesbetreuungsplatzes“
Weitere Informationen
Faltblatt Ämtercheckliste: Was muss ich wann erledigen?
-
Willkommen im Leben - Neugeborene in Dresden
(*.pdf,
479 KB)
Die Ämtercheckliste als Faltblatt zum Download. Die Informationen sind nicht barrierefrei, da sie nur für eine kleine Zielgruppe bestimmt sind. Nachfragen dazu beantwortet das Team Begrüßungsbesuche. Kontaktdaten befinden sich auf dieser Seite.
- Ämtercheckliste in weiteren Sprachen
Weitere Informationen
Beratung für minderjährige Mütter
Der Schwangerschaftstest ist positiv ausgefallen, ein Kind unterwegs: Für viele noch schulpflichtige Mädchen eine Hiobsbotschaft.
Die Entscheidung zugunsten eines Kindes ist, wenn man selbst fast noch ein Kind ist, sicherlich für kein junges Mädchen eine einfache.
Am vorteilhaftesten ist es in dieser Situation, wenn die werdende Mutter in einer stabilen Familienbeziehung lebt und täglich Rat, Unterstützung und Hilfe erhalten kann.
Das Vertrauen der Eltern zu ihrem Kind sollte nicht durch die Geheimhaltung der Schwangerschaft erschüttert werden. Eltern können nur dann beraten und hilfreich eingreifen, wenn sie eingeweiht sind.
Fehlt dieses stabile soziale Umfeld, sollten sich Mädchen auf jedem Fall einem nahestehenden Erwachsenen anvertrauen und den Weg in eine der zahlreichen Beratungsstellen finden. Dort wird man sich ihrer Probleme annehmen und gemeinsam nach dem besten Lösungsweg suchen.
Eine Frage, die beispielsweise auf jeden Fall geklärt werden muss, ist die nach der Vormundschaft für das Kind bis zur Volljährigkeit der Mutter.
Ansprechpartner hierfür ist das Jugendamt der Stadt Dresden.