Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte/charta.php 15.11.2023 14:28:15 Uhr 22.12.2024 04:30:10 Uhr |
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
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2. Gleichstellungs-Aktionsplan verabschiedet!
In der Stadtratssitzung am 23. März 2023 wurde mit großer Mehrheit die Fortschreibung des Gleichstellungs-Aktionsplanes verabschiedet. Er gilt für fünf Jahre. Da sämtliche im 1. Aktionsplan benannten Ziele auf Langfristigkeit ausgelegt sind und entsprechend weiterverfolgt werden, erstrecken sich die Maßnahmen weiterhin auf die Handlungsbereiche Partizipation/Demokratie, Bildung/Soziales, Kultur, Stadtplanung und Erwerbstätigkeit/Wirtschaft. Die Maßnahmen der Fortschreibung des Gleichstellungs-Aktionsplanes wurden unter Einbeziehung der Facheinrichtungen und deren Netzwerken unter Hinzufügung weiterer, ausdifferenzierter Bestimmungen, Handlungsansätze und Vorgehensweisen sowie unter Einbeziehung der Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen formuliert.
Der Aktionsplan gilt für 100 Prozent der Dresdner Bevölkerung. Er wird fortgeschrieben, erweitert, öffentlich begleitet – Ihre Belange zählen! Also: Mischen Sie sich ein und diskutieren Sie mit!
1. Dresdner Aktionsplan
Folgend aufgeführt finden Sie den 1. Dresdner Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene als Download. Er wurde am 19. März 2015 im Dresdner Stadtrat beschlossen und ist Ergebnis des Beitritts Dresdens zur Europäischen Charta 2012. Der Aktionsplan gilt zunächst für zwei Jahre. Er formuliert Ziele und Maßnahmen für die Handlungsbereiche Partizipation/Demokratie, Bildung/Soziales, Kultur, Stadtplanung und Erwerbstätigkeit/Wirtschaft.
zuletzt geändert: 17. August 2016
Beitritt
Am 22. Juni 2012 hat der Dresdner Stadtrat den Beitritt zur "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" beschlossen. In Erfüllung des Stadtratsbeschlusses unterzeichnete die Oberbürgermeisterin am 12. September 2012 die Beitrittserklärung. Diese Charta wurde 2006 seitens des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) ins Leben gerufen und wendet sich an kommunale Entscheidungsträgerinnen und -träger.
Sie
- lädt ein, sich formell und öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern zu bekennen.
- arbeitet über die in ihr niedergelegten Grundsätze und Handlungsfelder die Tragweite der Grundrechte und -werte der Gleichberechtigung von Frauen und Männern heraus.
- ist offen für eine breite Beteiligung kommunaler Akteurinnen und Akteure.
Die Charta widmet sich inhaltlich:
- grundlegenden Ausführungen zur Gleichstellung (dazu gehören beispielsweise die Feststellung des Grundrechts der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Bekämpfung von Diskriminierungen, die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in sämtliche Aktivitäten)
- der Formulierung von 30 Artikeln zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in kommunalpolitisch relevanten Bereichen, u. a. Gesundheit, Soziales, Mobilität, Kultur, Sicherheit und Wirtschaft (= Gleichstellung als Querschnittsaufgabe). Einige aufgeführte Bereiche besitzen in Deutschland aufgrund von Bundes- oder Landeszuständigkeiten nur teilweise kommunale Relevanz (z. B. Menschenhandel, Schulwesen). Die Regularien der europäischen Charta sind dabei so gestaltet, dass diesen Besonderheiten der Mitgliedsstaaten Rechnung getragen wird.
Die Charta verpflichtet
- zur Sicherung der gleichen Teilhabe an u. a. Dienstleistungen und Produkten durch die Realisierung systematischer Zielgruppensensibilität (= bei sämtlichen Zielgruppen wie z. B. Älteren, Kindern / Jugendlichen, Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft werden immer Lebenslagen und -formen sowie das Geschlecht mitberücksichtigt).
- zur Beachtung und Umsetzung ihrer Grundsätze und Handlungsfelder.
- zur (regelmäßigen) Erstellung eines Aktionsplanes innerhalb von zwei Jahren ab Unterzeichnung (= Überprüfung und Weiterentwicklung des bereits Bestehenden / Erarbeiteten, Einholung der Meinung lokaler Fachleute, Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit unter Einbeziehung der Verwaltungsspitze und des Stadtrates zumindest im Rahmen der beratenden Ausschüsse).
- zur Veröffentlichung der Ergebnisse und Berichte an den Stadtrat sowie den Rat der Gemeinden und Regionen Europas über die Umsetzung der beschlossenen Pläne.
- zur Transparenz bzgl. der Sachstandsinformationen von / für alle Beteiligte(n).
- zur Mitwirkung an einem europaweiten Evaluationsprozess.
Für die Landeshauptstadt Dresden sind die Chancen durch den Beitritt zur Charta vielfältig, denn diese
- bündelt Verantwortung in den Bereichen Gender Mainstreaming, kommunale Gleichstellungsarbeit, allgemeine Gleichbehandlung und (interne) Frauenförderung.
- vernetzt gesetzliche Standards und fördert im Querschnitt einer differenzierten Kommunalverwaltung die Bemühungen zur Herstellung von Chancengleichheit.
- befördert den behördenübergreifenden Dialog sowie das gleichstellungspolitische Bewusstsein ohne zusätzliche Auswirkungen auf den Haushalt.
- ermöglicht die reale Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und erhöht darüber hinaus die öffentliche Aufmerksamkeit für Dresden als moderne, zukunftsfähige Stadt, wie sie die Oberbürgermeisterin in ihren Zielen 2025 beschrieben hat.
2. Dresdner Aktions-Plan
Zu Europa gehören viele Länder.
In diesen Ländern gibt es viele Dinge,
die überall gleich oder ähnlich sind.
Darum hat man vereinbart,
auf solche Dinge gemeinsam zu achten.
Das gilt auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Dazu wurde aufgeschrieben,
worauf man Acht geben muss.
Dieses Papier ist eine Charta der Europäischen Union.
Dieses Papier wurde neu geschrieben.
Der Stadt-Rat von Dresden hat das im Jahr 2023 beschlossen.
Dieser Plan gilt fünf Jahre.
Er enthält Ziele und Maßnahmen.
Der Plan gilt für alle Menschen in Dresden.
Das Papier wird immer wieder geprüft und überarbeitet.
1. Dresdner Aktions-Plan
Zu Europa gehören viele Länder.
In diesen Ländern gibt es viele Dinge,
die überall gleich oder ähnlich sind.
Darum hat man vereinbart,
auf solche Dinge gemeinsam zu achten.
Das gilt auch für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Dazu wurde aufgeschrieben,
worauf man Acht geben muss.
Dieses Papier ist eine Charta der Europäischen Union.
Der Stadt-Rat von Dresden hat im Jahr 2015 beschlossen,
auch nach diesen Regeln zu arbeiten.
Dazu hat er Ziele und Maßnahmen beschlossen.
Dieser Plan gilt für alle Menschen in Dresden.
Der Plan wird immer wieder geprüft und überarbeitet.
Zuletzt wurde er im August 2016 geändert.
Dazu wird es einen letzten Bericht geben.
Dieser Bericht soll 2018 veröffentlicht werden.
Beitritt
Im Jahr 2012 hat der Dresdner Stadt-Rat beschlossen,
einen europäischen Vertrag zu befolgen.
Der Vertrag heißt:
„Europäische Charta für die Gleichstellung
von Männer und Frauen auf lokaler Ebene.“
Der Vertrag will die Menschen beraten,
die in Städten und Gemeinden für Gleichstellung sorgen.
Der Vertrag hilft der Stadt Dresden
bei der Verbesserung der Chancen-Gleichheit.