Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/kulturdenkmale/Denkmalschutzgebiete.php 03.01.2024 11:29:15 Uhr 22.12.2024 10:34:51 Uhr |
Denkmalschutzgebiete
Trotz der gewaltigen Zerstörungen im Stadtzentrum besitzt Dresden noch umfangreiche Stadtflächen, deren Strukturen und Bebauung Krieg und DDR-Zeit gut überstanden haben. Einige dieser Gebiete mit hoher architektonischer, städtebaulicher oder landschaftlicher Qualität sind Denkmalschutzgebiete.
Schutzzweck der hier gültigen Satzungen für die Denkmalschutzgebiete ist die Erhaltung des überkommenen, geschützten Bildes. Das geschützte Bild kann zum Beispiel die gleichmäßige Bebauung mit den typischen gründerzeitlichen "Kaffeemühlen" in Striesen oder Löbtau sein, die intensive Durchgrünung durch Villengärten wie in Blasewitz oder die Einbettung einer lockeren offenen Bebauung in die Elbhänge zwischen Pillnitz und Loschwitz.
Denkmalschutzgebiete
- Blasewitz/Striesen-Nordost (Ortsamt Blasewitz)
- Elbhänge (Ortsamt Loschwitz)
- Historischer Dorfkern Laubegast (Ortsamt Leuben)
- Löbtau (Ortsamt Cotta)
- Plauen (Ortsamt Plauen)
- Radeberger Vorstadt/Preußisches Viertel (Ortsamt Neustadt)
- Siedlung Briesnitz (Ortsamt Cotta)
- Weißer Hirsch/Oberloschwitz (Ortsamt Loschwitz)
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Maßnahmen, die das geschützte Bild dieser Gebiete verändern, unterliegen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Dazu zählen auf allen in diesen Gebieten befindlichen Grundstücken:
- Neubauten, An- und Umbauten
- Sanierungsmaßnahmen mit Veränderung des Erscheinungsbildes der Gebäude
- Veränderungen der Freiflächen und Baumfällungen
- Errichtung und Änderung von Werbeanlagen
- Errichtung und Veränderung von Einfriedungen
Ansprechpartner
Detaillierte Auskünfte können die für die Ortsamtsbereiche zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter geben.
Denkmalschutzgebiete im Themenstadtplan
Die Geltungsbereiche der einzelnen Satzungen für die Denkmalschutzgebiete sind genau abgegrenzt und im Themenstadtplan einsehbar.
Die hellrot hinterlegten Flächen stellen die Geltungsbereiche dar. Durch Zoomen in den Stadtplan oder Eingabe einer Adresse lässt sich feststellen, ob ein Grundstück im Bereich eines Denkmalschutzgebietes liegt.