Was ist ein Führungszeugnis?Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).
Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?- für private Zwecke ("Privatführungszeugnis")
- zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis")
- zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht
Erweitertes FührungszeugnisPersonen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
Wer darf ein Führungszeugnis beantragen?Jeder der in Deutschland lebt und das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Wie kann das Führungszeugnis beantragt werden?1. Online-BeantragungIm Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) die Beantragung online vornehmen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- PIN zur Freischaltung der eID-Funktion (wird bei Erhalt des Ausweisdokuments vom Bürgeramt ausgegeben)
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, welches die eID Funktionen unterstützt um sich online auszuweisen
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer. Installieren Sie dazu einfach z. B. die kostenlose AusweisApp2 über den Google Play Store oder den Apple App Store.
Vorgehensweise:
1. Online-Portal des Bundesamtes für Justiz aufrufen
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/2. Antragstellung Führungszeugnis im Menü auswählen
3. Den weiteren Schritten und Erläuterungen des Portals folgen
Den Link zu dieser Seite finden Sie auch unter "Wichtige Links".
2. Persönliche VorspracheDas Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zu beantragen
3. Schriftliche AntragstellungIn diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden.
Was ist bei der Beantragung zu beachten?Sie müssen den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.
Einsichtnahme in das FührungszeugnisSofern Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie verlangen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht geschickt wird. Dort können Sie es einsehen und feststellen, welche Eintragungen es enthält.
ACHTUNG: Bitte geben Sie diesen Wunsch unbedingt schon bei der Antragstellung im Bürgerbüro oder der Meldestelle an. Beachten Sie dabei, dass die Einsichtnahme den Verfahrensablauf erheblich verzögert. Sie sollte deshalb auch nur nach Beratung und im berechtigten Einzelfall beantragt werden. Das Amtsgericht benachrichtigt Sie schriftlich vom Eingang des Behördenführungszeugnisses und teilt Ihnen mit, wann und wo Sie die Eintragungen einsehen können. Danach können Sie bestimmen, ob das Behördenführungszeugnis trotzdem weitergeleitet oder vernichtet werden soll.