Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zulassungsfreie-handwerke.php 29.06.2015 12:42:44 Uhr 22.12.2024 19:51:14 Uhr

Zulassungsfreie Handwerke

In Deutschland gibt es neben den zulassungspflichtigen Handwerken 53 zulassungsfreie Handwerke. Verantwortlich für die Liste der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Berufe ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Für nähere Informationen klappen Sie bitte die folgende Übersichten auf und zu:

Hinzu kommen 57 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Aufnahme die gleichen Bedingungen zutreffen wie für die zulassungsfreien Gewerbe:

Gründung eines Handwerksbetriebs in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichem Gewerbe

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbstständig als Gewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der Handwerkskammer anzeigen, in deren Kammerbezirk Sie sich gewerblich niederlassen wollen.

Sie müssen außerdem Ihr Gewerbe anmelden, in der Regel bei dem Gewerbeamt, das für den Betriebsort zuständig ist.