Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/makler.php 07.09.2023 17:26:06 Uhr 21.12.2024 13:02:19 Uhr |
Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Wenn Sie gewerbsmäßig als Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnis für das Gewerbe der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter beantragen
Gewerbe anmelden
Prüfungsbericht nach § 16 Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) einreichen
Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung müssen für jedes Jahr einen Prüfbericht oder eine Negativerklärung übermitteln.
Leitung des Betriebes nach §9 MaBV anzeigen
Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Kontakt
Sonstige Gewerbeerlaubnisse/ Schornsteinfegerangelegenheiten (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten
Besucheranschrift
Augsburger Straße 3
01309 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |