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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/makler.php 07.09.2023 17:26:06 Uhr 21.12.2024 13:02:19 Uhr

Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Wenn Sie gewerbsmäßig als Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung müssen für jedes Jahr einen Prüfbericht oder eine Negativerklärung übermitteln.

Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.

Wer nach § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung zur Weiterbildung verpflichtet ist (Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter), muss sich fachlich entsprechend seiner ausgeübten Tätigkeit weiterbilden.

Kontakt

Sonstige Gewerbeerlaubnisse/ Schornsteinfegerangelegenheiten (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten

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Augsburger Straße 3
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Postfach 12 00 20
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Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

SGL Sonst. Gewerbeerlaubn./ Schornsteinfegerangel.

Telefon 0351-4885850