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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kranken-entbindungsanstalt.php 06.06.2015 12:01:41 Uhr 22.11.2024 11:01:56 Uhr

Private Kranken- und Entbindungsanstalten

Wenn Sie eine private Kranken- oder Entbindungsanstalt betreiben, müssen Sie den zuständigen öffentlichen Stellen auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich erteilen.

Beauftragte der zuständigen öffentlichen Stellen dürfen Ihr Grundstück bzw. Ihre Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeit betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen. Unter Umständen, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist oder wenn eine Gefahr droht, dürfen Ihre Geschäftsräume tagsüber sogar außerhalb der üblichen Geschäftszeit betreten werden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen zum Betrieb einer privaten Klinik oder Entbindungsanstalt sind:

  • Zuverlässigkeit des Unternehmers und Befähigung zur Leitung oder Verwaltung der Anstalt oder Klinik
  • ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten
  • Eignung der baulichen und sonstigen technischen Einrichtungen gemäß den gesundheitspolizeilichen Anforderungen
  • Die Klinik oder Anstalt darf nicht in einem Wohngebäude untergebracht werden.
  • Die Klinik oder Anstalt darf nicht der Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Geisteskranken dienen. Ihre Lage darf keine Gefahren oder erhebliche Nachteile für die Besitzer oder Bewohner benachbarter Grundstücke darstellen.
Insbesondere in die Beurteilung der räumlichen Situation werden sowohl die örtliche Polizei als auch die Gemeindebehörden mit einbezogen.
Wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:

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