Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/finanzanlagenvermittler-finanzanlagenberater-EU.php 04.03.2025 15:43:47 Uhr 04.04.2025 00:54:14 Uhr |
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Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO beantragen
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO beantragen
Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO im vereinfachten Verfahren beantragen
Gewerbe anmelden
Prüfungsbericht gemäß § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) einreichen
Gewerbetreibende im Sinne des § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung müssen für jedes Jahr einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung übermitteln.
Anzeige der Leitung des Betriebes nach § 7 GewO
Der Gewerbetreibende hat entsprechend § 7 Gewerbeordnung (GewO) unverzüglich anzuzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebs oder Zweigniederlassung beauftragt sind.
Eintragungen im Vermittlungsregister bei der Erlaubnisbehörde beantragen
Angestellte bei der Registerbehörde melden
Kontakt
Sonstige Gewerbeerlaubnisse/ Schornsteinfegerangelegenheiten (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Gewerbeangelegenheiten
Besucheranschrift
Augsburger Straße 3
01309 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |