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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erlaubnisfreie-gewerbe.php 11.05.2016 15:42:43 Uhr 22.12.2024 19:58:13 Uhr

Erlaubnisfreie Gewerbe

Von einigen in der Gewerbeordnung (GewO) genannten Gewerben abgesehen, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, kann in Deutschland jedes so genannte stehende Gewerbe (abgeleitet von einem festen Standort, im Gegensatz zum Reisegewerbe oder dem Marktverkehr) frei betrieben werden.

Gewerbetreibende in den zulassungsfreien Gewerben müssen lediglich die Aufnahme (und jede Veränderung ihrer gewerblichen Betätigung, wie etwa eine Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde oder die Aufgabe des Betriebs, aber auch den Wechsel des Geschäftsgegenstands oder die Erweiterung der ursprünglich angezeigten Geschäftstätigkeit) beim Gewerbeamt anzeigen. Verbunden mit der Anzeige beim Gewerbeamt ist zugleich die steuerliche Erfassung des Gewerbebetriebs.