Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bildungspaket_d115.php 28.03.2024 14:40:41 Uhr 03.12.2024 17:49:24 Uhr |
Bildungspaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben ein Recht auf Lernen und Mitmachen. Niemand soll wegen des Einkommens seiner Eltern Nachteile haben. Deshalb gibt es das Bildungspaket mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Digitale Antragstellung möglich
Sie können Ihren Antrag bequem online stellen. Nutzen Sie einfach unseren benutzerfreundlichen Online-Antrag, der Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess begleitet.
Bekomme ich das Bildungspaket?
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?
Gilt das Bildungspaket auch in den Schulferien?
Wie beantrage ich das Bildungspaket?
Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen
Sozialamt: Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung, erhalten Sie die Leistungen des Bildungspakets vom Sozialamt.
Der Zuschuss zur Mittagsverpflegung für Kinder die den Schulhort in den Ferien besuchen, ist unabhängig der Sozialleistung (auch bei Bezug von Bürgergeld) beim Sozialamt zu beantragen.
Sie beziehen keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt? Sollten Ihre Einkünfte beispielsweise nicht ausreichen, um eine Klassenfahrte zu bezahlen, dann besteht eventuell ein Anspruch auf Bürgergeld.
Benötigte Formulare
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Onlineassistent für Bildung und Teilhabe
Sie können das Formular Schritt für Schritt online ausfüllen und online einreichen.
- Sozialamt - Formular Bildung und Teilhabe
- Sozialamt - F1.1 Bestätigung der Schule bzw. Kindertageseinrichtung über die Durchführung eines eintägigen Ausflugs
- Sozialamt - F1.2 Bestätigung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung über die Durchführung einer mehrtägigen Fahrt
- Sozialamt - F4 Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
- Jobcenter – Formular Bildung und Teilhabe
- Jobcenter – Bestätigung über die Durchführung eines Ausflugs bzw. einer Fahrt
- Jobcenter – Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung
Hilfreiche Infoblätter
- Flyer Ausflüge
- Flyer Ausflüge (mehrsprachig)
- Flyer Schulbedarf
- Flyer Schulbedarf (mehrsprachig)
- Flyer Schülerbeförderung
- Flyer Schülerbeförderung (mehrsprachig)
- Flyer Lernförderung
- Flyer Lernförderung (mehrsprachig)
- Flyer Mittagsverpflegung
- Flyer Mittagsverpflegung (mehrsprachig)
- Flyer Zuschuss zur Teilhabe
- Flyer Teilhabe (mehrsprachig)
- Flyer Information für Leistungsanbieter
- Flyer Informationen für Leistungsanbieter (mehrsprachig)
- Hinweisblatt Datenschutz zu Bildung und Teilhabe
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist kostenfrei. Gebühren werden nicht erhoben.Rechtliche Grundlagen
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Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 28 SGB II
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Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 6b BKGG
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Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
§ 34 SGB XII
- Dienstanweisung für die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über den Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulhorten in den Schulferien (Satzung Mittagessenzuschuss während der Schulferien)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)