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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/10/pm_058.php 17.10.2024 14:38:35 Uhr 17.10.2024 18:21:05 Uhr

Dresdner Inklusionsprojekte können sich für Bundesteilhabepreis 2025 bewerben

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt zum sechsten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Ausgezeichnet werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Thema. In diesem Jahr geht es um "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“. Die Auszeichnung wird von Bundesminister Hubertus Heil im Rahmen der Inklusionstage 2025 verliehen. Die Stadtverwaltung Dresden ruft alle zur Bewerbung auf, die Menschen mit Behinderungen die digitale Teilhabe an Bildung und Arbeit ermöglichen. Bewerbungsschluss ist der 20. Dezember 2024.

Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular und die Teilnahmebedingungen gibt es unter: www.bundesteilhabepreis.de

„Dresden lebt von den vielfältigen Initiativen und Projekten, die ganz unterschiedliche Akteure für eine inklusive Stadtgesellschaft auf die Beine stellen. Dieser Preis bietet einerseits die Chance, ihre wertvolle Arbeit in Dresden auf nationaler Ebene sichtbar zu machen und ist andererseits eine wunderbare Möglichkeit, dieses sozial wichtige Engagement zu würdigen und weiter auszubauen. Deshalb laden wir alle engagierten Akteure ein, die auf diesem Feld arbeiten, ihre Bewerbung einzureichen.“

Sozialamtsleiter Christian Knappe

Wer kann sich bewerben?

Angesprochen fühlen sollten sich insbesondere alle Dresdner Schulen mit Förderschwerpunkten, die sich in kommunaler oder freier Trägerschaft befinden. Das gleiche gilt für Verbände der Behindertenselbsthilfe, Bildungsträger, Unternehmen, Dienstleister sowie Verbände und Vereine, die auf Teilhabe und Inklusion setzen. Sie alle können sich mit ihren Projekten, Konzepten oder Initiativen für den Bundesteilhabepreis 2025 bewerben. Das können beispielsweise Projekte zur Barrierefreiheit, zur inklusiven Bildung, zur sozialen Teilhabe, zu den Zugängen zum Arbeitsmarkt oder zur kulturellen Teilhabe sein – immer mit Bezug zum Schwerpunktthema digitalen Teilhabe.

Neben der nationalen Anerkennung bietet der Bundesteilhabepreis die Chance, finanzielle Unterstützung für bestehende oder geplante Projekte zur Förderung der Inklusion in Dresden zu erhalten. 

„Wir ermutigen alle, die sich für eine inklusive Dresdner Stadtgesellschaft einsetzen, die Gelegenheit zu nutzen und sich für den Bundesteilhabepreis 2025 zu bewerben.“

Sozialamtsleiter Christian Knappe