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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/10/pm_054.php 16.10.2024 16:03:32 Uhr 16.10.2024 18:18:17 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert am 29. Oktober vor Ort und online

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 29. Oktober 2024, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Der Infoabend findet um 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, statt. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.

Anmeldung zum Infoabend

Die Teilnehmerzahl ist auf Grund der Platzkapazität, die auf 50 Personen beschränkt ist, begrenzt. Deshalb ist eine telefonische Anmeldung notwendig unter 0351-4889471. Weitere Veranstaltungen sind am 26. November sowie am 10. Dezember 2024, jeweils für 18.30 Uhr, geplant. Wer also bei der Veranstaltung im Oktober keinen Platz bekommt, kann sich gern für einen der späteren Termine anmelden. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnen der Linien 4 und 12 sowie mit den Bussen der Linien 61, 63 und 64 zu erreichen, Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm. 

Online-Teilnahme

Wem es nicht möglich ist, vor Ort dabei zu sein, der kann auch das neue digitale Angebot nutzen. Den Link zur Online-Teilnahme finden Interessierte unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über die Chatfunktion ist es zudem möglich, Fragen an die Betreuungsbehörde zu stellen, die in der Veranstaltung behandelt und beantwortet werden.

Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. 

Betreuungsbehörde bietet Beglaubigung an

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.