Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/03/pm_014.php 06.03.2024 07:24:44 Uhr 22.12.2024 03:33:01 Uhr

„Zählt mit“ – Dresden sucht 6.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Anmelden unter dresden.de – bis zu 140 Euro Wahlhelferentschädigung möglich
Zwei junge Frauen dehnen ihr Bein und lächeln in die Kamera. Dabei steht: Zählt mit am 9. Juni
Zwei Männer zwischen Bäumen mit Körben voll Äpfeln, eine Frau dazwischen. Dabei steht der Text: Zählt mit am 9. Juni

2024 finden vier Wahlen statt: Die Europa- und Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni und die Landtags- und Ausländerbeiratswahl am Sonntag, 1. September. Für beide Wahltage sucht die Landeshauptstadt Dresden etwa 6.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Wer sich bei der Wahl engagieren möchte, kann sich über ein Online-Formular auf dresden.de/wahlhelfer, per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de oder telefonisch unter 0351-4881118 anmelden.

Für den Einsatz im Wahlbüro gibt es eine Wahlhelferentschädigung. Die Neufassung der Satzung wurde im Januar 2024 vom Stadtrat beschlossen: Je nach Funktion gibt es bei der Europa- und Kommunalwahl zwischen 105 und 140 Euro sowie bei der Landtagswahl zwischen 55 und 90 Euro. 

Kampagne startet am 5. März 2024

Unter dem Motto „ZÄHLT MIT“ wirbt die Landeshauptstadt Dresden seit dem heutigen Dienstag, 5. März 2024, auf 100 City-Light-Plakaten 14 Tage lang im gesamten Stadtgebiet für das Ehrenamt im Wahlvorstand. Damit sollen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Gruppen zum Mitmachen animiert werden. Egal ob man gerne zusammen joggt, gärtnert oder anderen Interessen nachgeht, gemeinsam mit Freunden oder Arbeitskollegen ist die Motivation größer, sich für die Demokratie in der Stadt einsetzen – so der Tenor der Plakatmotive.

Die Kampagne wird in den kommenden Wochen über weitere Kanäle der Stadt ausgespielt, unter anderem auf dem städtischen Instagram-Kanal und auf www.dresden.de.

Lange Auszählnacht bei der Europa- und Kommunalwahl

Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und bei der Europa- und Kommunalwahl die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl müssen eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Außerdem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und seit mindestens drei Monaten in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben. Beim ersten Einsatz werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer meistens als Beisitzende eingesetzt, um den Wahlablauf kennenzulernen. Danach können Interessenten auch als Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertretung berufen werden. Besonders bei der Europa- und Kommunalwahl wird den Wahlhelfern viel abverlangt, denn es steht eine lange Auszählnacht bevor: Zuerst wird die Europawahl, dann die Stadtratswahl und zuletzt werden die Stadtbezirksbeiratswahl und die Ortschaftsratswahl ausgezählt. Bei der Landtagswahl geht die Auszählung schneller. Die Wahlhelferentschädigung wird allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern etwa 14 Tage nach der Wahl überwiesen.

Fragen zum Ehrenamt im Wahlvorstand beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 6, Zimmer2/227, 01067 Dresden. Die Arbeitsgruppe ist montags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wer sich bei der Integrations- und Ausländerbeiratswahl engagieren möchte, kann sich per E-Mail an wahlamt@dresden.de wenden oder erhält auf www.dresden.de/wahlen unter Integrations- und Ausländerbeiratswahl weitere Informationen.