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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/01/pm_030.php 12.01.2024 15:16:41 Uhr 24.08.2024 14:17:55 Uhr

Emilia und Emil sind die beliebtesten Vornamen

Zahl der Geburten ging weiter zurück

Die Anzahl der beurkundeten Geburten war im vergangenen Jahr weiter rückläufig. 2023 wurden in Dresden 6.194 (2022: 6.697) Kinder geboren, davon 3.190 (3.413) Jungen und 3.004 (3.284) Mädchen. Darunter waren 99 (114) Zwillingspärchen und eine Drillingsgeburt. 117 (87) Geburten wurden nachbeurkundet. Diese Kinder wurden im Ausland geboren. Geburts- und das Nachbeurkundungsjahr sind im Regelfall nicht identisch. 51 (52) Prozent der Mütter waren nicht verheiratet. 32 (31) Prozent der Eltern wohnten außerhalb des Standesamtsbezirkes Dresden. Diese Angaben unterliegen seit Jahren nur geringfügigen Schwankungen.

Es kann keine Angabe gemacht werden, wie viele der Kinder Eltern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit haben. Bei den Geburten kann nur eine Aussage zur Staatsangehörigkeit der einzelnen Elternteile erfolgen. Die Anzahl an Elternteilen mit Auslandsbezug lag 2023 bei 18,4 (16,9) Prozent. 126 (119) verschiedene Länder waren dabei vertreten.

Platz 1 belegte dabei Syrien mit 258 Elternteilen, gefolgt von der Ukraine mit 150 und Polen mit 123 Elternteilen. Auf den vierten und fünften Platz kamen die Russische Föderation mit 102 und die Tschechische Republik mit 83 Elternteilen.

Statistik der beliebtesten Vornamen

Die zehn beliebtesten ersten Vornamen für Mädchen mit der Anzahl für 2023 in Klammern: 1. Emilia (50); 2. Mia (39); 3. Mathilda (38); 4. Emma (34); 5. Frieda (34); 6. Ida (33); 7. Mila (33); 8. Hanna (31); 9. Charlotte (28); 10. Helena (28).

Die zehn beliebtesten ersten Vornamen für Jungen: 1. Emil (53); 2. Oskar (45); 3. Jonas (36); 4. Karl (35); 5. Elias (33); 6. Theo (32); 7. Henry (31); 8. Noah (31); 9. Luca (29); 10. Theodor (29).

3.783 (4.072) Kinder wurden mit nur einem Vornamen beurkundet. 693 Mädchen- und 649 Jungennamen wurden nur einmal und als einziger Vorname vergeben. Die Hintergründe zur Namenswahl sind vielschichtig. Oft spielen verschiedene Schreibweisen der Vornamen eine entscheidende Rolle, aber auch der Auslandsbezug vieler Elternteile, wonach ihrer jeweiligen Herkunft entsprechende Namen gewählt worden sind. Das Standesamt hat kaum Einflussmöglichkeiten auf gewünschte Vornamensführungen. Zudem werden keine statistischen Erhebungen zu Namensablehnungen geführt. 

Eheschließungen – Trend zum Heiraten 2023 sinkt leicht

2023 wurden insgesamt 1872 (1.949) Ehen geschlossen, davon 66 (82) von Paaren gleichen Geschlechts. Zwei (drei) Lebenspartnerschaften sind in eine Ehe umgewandelt worden. 1.513 (1.554) Mal wurde am Hauptsitz des Standesamtes auf der Goetheallee in Dresden „Ja“ zueinander gesagt.

Jan Pratzka, Beigeordneter für Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit: „Das Standesamt in der Villa Weigang steht Heiratswilligen nahezu ganzjährig von Mittwoch bis Sonnabend mit Terminangeboten zur Verfügung. Reservierungen für den ‚Schönsten Tag im Leben‘ sind maximal ein Jahr im Voraus möglich. Auch für 2024 ist die Villa Weigang in Dresden an den Wochenenden von April bis September bereits nahezu ausgebucht. Ich freue mich über das Interesse der Brautpaare an einem der schönsten Standesämter.“

2023 standen neben dem Hauptsitz weitere Objekte für Eheschließungen zur Verfügung. Die Terminangebote orientierten sich dabei an den jeweiligen individuellen Gegebenheiten des Objektes und reichten von einmal jährlich bis zweiwöchentlich in den Monaten April bis Oktober. Einige Objekte erweiterten ihr Angebot auch in den Dezember. Im Kulturrathaus fanden 2023 114 (keine), im Schloss Albrechtsberg 75 (73), im Lingnerschloss 56 (47), im Landhaus 27 (52), im Schloss Schönfeld 26 (61), im Palais im Großen Garten 15 (43), im Carl-Maria-von-Weber-Museum 28 (30), im Kraszewski-Museum 18 (30), im Rathaus Weixdorf keine (50) und im Rudolf-Harbig-Stadion keine (neun) Eheschließungen statt.

40 Prozent aller Eheschließungen wurden an einem Sonnabend geschlossen. Dies entsprach 2023 einer Anzahl von 760 (792). Rekordheiratsmonat war im Jahr 2023 der September mit 236 Eheschließungen. Das Schlusslicht bildete der Januar mit nur 45 Eheschließungen.

Bei 211 (212) Eheschließungen besaßen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Es heirateten Bürger aus 73 (83) verschiedenen Staaten in Dresden. Die ersten drei Plätze bildeten dabei die Russische Föderation mit 36, gefolgt von Syrien mit 32 und Österreich mit 32 Eheschließenden.

Sterbefälle – weiterhin auf hohem Niveau und diesmal deutlich über den Geburtenzahlen

Die Anzahl der beurkundeten Sterbefälle blieb auch im Vergleich zum Vorjahr auf gleichbleibend hohem Niveau. Es wurden 2023 insgesamt 6.925 (6.929) Sterbefälle beurkundet, wovon 137 (117) Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Die Anzahl der Verstorbenen unterteilte sich in 3.614 (3.615) Männer und 3.311 (3.314) Frauen. Davon hatten 19 (20) Prozent ihren letzten Wohnsitz nicht im Standesamtsbezirk Dresden. Zusätzlich wurden noch 12 (vier) Anträge auf Nachbeurkundung für im Ausland verstorbene deutsche Staatsangehörige bearbeitet. 

Urkundenwesen – Kirchenaustrittszahlen zwar zum Vorjahr konstant, aber weiterhin hoch

Im Sachgebiet Urkundenwesen wurden im vergangenen Jahr 2.750 (2.753) Kirchenaustrittserklärungen entgegengenommen, die Zahl der Kirchenaustritte blieb somit gegenüber 2022 konstant. Deutlich gestiegen ist die Anzahl der ausgestellten Urkunden. So wurden 20.140 (18.418) Personenstandsurkunden ausgestellt. Vielfach wurde hierbei von der Möglichkeit der Onlinebestellung (www.dresden.de/urkunden-online) Gebrauch gemacht.

Wird eine Ehe geschieden oder verstirbt einer der Ehegatten, so wird hierüber eine Folgebeurkundung im Eheregister vorgenommen. Dies war in 2.746 (2.937) Fällen notwendig. Zudem wurden 580 (679) Erklärungen zu Änderungen oder Angleichungen des Vor- oder Familiennamens beurkundet.

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten der Landeshauptstadt Dresden beurkunden Personenstandsfälle, die sich auf dem Territorium der Stadt ereignet haben. Aus diesen Zahlen ist kein Rückschluss auf die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Bevölkerung möglich. Die Arbeitsbilanz bezieht sich auf das Beurkundungsdatum und die Zuständigkeit.

*Hinweis: Alle in Klammern aufgeführten Zahlen beziehen sich auf 2022.