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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/11/pm_085.php 30.11.2023 13:51:08 Uhr 25.08.2024 12:17:01 Uhr

Winterdienst arbeitet heute Morgen gegen vielfache Glättebildungen an

Verursacht durch Temperatur-Unterschiede zwischen Boden und Luft

Wieder ist der Dresdner Winterdienst früh aufgestanden und mit voller Mannschaft am Werk. Bereits 4 Uhr ging es ins Hauptstreckennetz mit allem Verfügbaren. Seitdem sind 50 Arbeitskräfte und 42 Fahrzeuge unterwegs, um die wichtigsten Dresdner Verkehrsadern, insbesondere in Höhenlagen, auf Bergstrecken, Buslinien und Brücken, eisfrei zu halten. Besondere Herausforderung heute beim Start und noch immer: Die Bodentemperaturen sind von gestern noch deutlich im Minus, die Lufttemperatur aber auf um null Grad angestiegen. Das führt auch bei wenig Schnee und Nässe zu gefährlicher Glätte. Die Straßenlage ist stadtweit sehr unterschiedlich. Die Winterdienst-Fahrzeuge fahren das gesamte zu betreuende Hauptnetz ab, arbeiten dabei auch lokale Glättemeldungen der DVB und Polizei ab. Diese gab es zum Beispiel in Altomsewitz, Dölzschen, Pappritz und Räcknitz. Wegen der Situation rechnet die Winterdienst-Einsatzzentrale auch heute nicht damit, in die Nebennetze zu kommen. Auch die zweite Schicht, die bis 21 Uhr plant, wird im Hauptnetz bleiben. Anlieger sind gebeten, ihren Pflichten auf Fußwegen nachzukommen und gegen die Glätte zu streuen. 

Anliegerpflichten im Winter:

Anlieger müssen montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee beräumen bzw. bei Eisglätte abstumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. 
Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. 

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. 
Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. 
Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. 


Weitere Informationen:

Winterdienst-Anliegersatzung 
www.dresden.de/satzungen 
www.dresden.de/winterdienst