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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/05/pm_056.php 02.06.2023 10:12:33 Uhr 12.12.2024 02:31:11 Uhr

Große Nachfrage beim Wohngeld

Fast 9.000 Anträge im ersten Quartal in Dresden bewilligt

Im ersten Quartal 2023 hat das Sozialamt 8.911 neue Wohngeldanträge für Dresdner Haushalte bewilligt. Im Vorjahreszeitraum waren es 5.426 Bewilligungen. Das entspricht einem Anstieg um 64,2 Prozent. Die Anzahl der Anträge hat sich infolge der Wohngeldreform etwa verdoppelt: Gingen im ersten Quartal 2022 insgesamt 5.931 Anträge ein, stieg die Anzahl der Anträge im ersten Quartal 2023 auf 11.650.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, sagt: „Es zeigt sich: Mehr Menschen sind auf Wohngeld angewiesen. Ich rate den Dresdnerinnen und Dresdnern, eine Beantragung zu prüfen. Es ist Ihr gutes Recht, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen! Niemand muss sich wegen eines Wohngeldantrags schämen. Insbesondere für junge Familien sowie alleinlebende ältere Dresdnerinnen und Dresdner kann das Wohngeld eine wertvolle Unterstützung sein.“ 
Der Bezug von Wohngeld berechtigt gleichzeitig zum Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Schülerinnen und Schüler und ermöglicht es allen Haushaltsmitgliedern die Vergünstigungen des Dresden-Passes in Anspruch zu nehmen.
Wohngeld pro Haushalt
Ein Dresdner Wohngeldhaushalt hat durchschnittlich 1,7 Mitglieder und bezieht 286 Euro pro Monat. Am 31. März 2023 bezogen insgesamt 8.498 Haushalte in Dresden Wohngeld. Die im ersten Quartal dieses Jahres bewilligten 8.911 Anträge betreffen auch andere Zeiträume. Mit der voranschreitenden Bearbeitung offener Anträge wird diese Anzahl im zweiten Quartal 2023 weiter steigen.

Die Haushaltsgrößen verteilen sich wie folgt:

Anzahl der Personen im Wohngeld-Haushalt Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte Durchschnittliche Höhe 
des gezahlten Wohngelds
1 5.651 249 Euro
2 1.291 261 Euro
3 614 352 Euro
4 543 431 Euro
5 258 538 Euro
6 106 656 Euro
7 und mehr 35 794 Euro
Insgesamt: 8.498 286 Euro

Anträge oft unvollständig
Derzeit sind 7.031 Anträge noch nicht entschieden, weil zum Beispiel Angaben zu Haushaltsmitgliedern und Wohnkosten oder wichtige Unterlagen wie Mietvertrag oder Lohnbescheinigungen fehlen. In diesen Fällen fordert das Sozialamt die Informationen in jedem Einzelfall bei den Antragstellenden ab. 

Stadtverwaltung stockt Personal weiter auf
Derzeit bearbeiten insgesamt 81 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter die Anträge. Aktuell dauert die Bearbeitung etwa 15 Wochen.

Wohngeldantrag digital und analog möglich
Das Wohngeld kann sowohl digital als auch analog beim Sozialamt beantragt werden. Ein Online-Antragsassistent auf www.dresden.de/wohngeld macht das Ausfüllen, Bestätigen und Versenden möglich – alles papierlos und bequem von zu Hause. Die Eingabehilfe unterstützt den Antrag für den Mietzuschuss. Onlineanträge sind meist vollständiger und somit sind weniger Nachforderungen nötig. Der digitale Wohngeldrechner ermöglicht eine erste Selbsteinschätzung, ob Anspruch besteht.
Neuanträge in Papierform können im Bearbeitungszentrum, Ferdinandplatz 1, dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr abgegeben werden. Folgeanträge werden weiterhin im Sozialamt, Junghansstraße 2, entgegengenommen und bearbeitet.

Sozialamt informiert im Internet und am Telefon
Das Sozialamt bündelt alle Informationen rund ums Wohngeld auf www.dresden.de/wohngeld
Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat und mit dem Wohngeldrechner kann dieser geprüft werden.
Zusätzlich hat das Sozialamt eine Wohngeld-Hotline unter der Telefonnummer 0351-4881301 eingerichtet, wo sich Dresdnerinnen und Dresdner dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr informieren können.

Umstellung des Wohngeldprogramms abgeschlossen
Die technische Umsetzung der Wohngeldreform ist weitgehend abgeschlossen. Das sachsenweit einheitliche Wohngeldprogramm wurde im Februar auf das erhöhte Wohngeld umgestellt. Der zweite Heizkostenzuschuss wurde Ende März ausgezahlt. Die vorläufige Bewilligung von Wohngeld ist derzeit technisch noch nicht möglich. Die Bearbeitung ist noch nicht vollständig digital möglich. So gibt es beispielsweise keine elektronische Akte und die Daten des Onlineantrages können nicht vollständig ins Fachverfahren übernommen werden. Perspektivisch soll der Antrag des Landes Sachsen zum Einsatz kommen und eine Schnittstelle in das Fachverfahren bieten.