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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_073.php 29.12.2022 14:44:13 Uhr 02.09.2024 16:18:39 Uhr

Eingliederungshilfe kann ab sofort digital beantragt werden

Digitalisierung unterstützt Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können Leistungen der Eingliederungshilfe ab sofort vollständig digital beantragen. Dazu stellt das Sozialamt unter www.dresden.de/Eingliederungshilfe einen Online-Antragsassistenten und ein beschreibbares PDF-Dokument für den Antrag auf Eingliederungshilfe bereit. 

Der Online-Assistent führt die Antragstellenden Schritt für Schritt durch den Antrag. Mithilfe des Assistenten wird der Antrag auch gleich direkt ans Sozialamt versendet. Im Anschluss daran erhält die oder der Antragstellende eine Eingangsbestätigung und die Mitarbeitenden des Sachgebiets Eingliederungsleistungen setzen sich mit den Antragstellenden zeitnah in Verbindung.

Die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) versorgt und unterstützt Menschen mit Behinderung, damit sie selbstständig leben können wie Menschen ohne Behinderung. Sie richtet sich an alle Menschen, die länger als sechs Monate aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbeeinträchtigung und damit zusammenhängenden Barrieren wesentlich in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Leistungen der Eingliederungshilfe sind zum Beispiel speziell ausgebildete Assistenten, die Menschen mit Behinderungen in der Schule und in der Freizeit unterstützen, sowie Hilfsmittel wie etwa Spracherkennungssoftware für Menschen mit einer Hörbehinderung oder Vorlesesoftware für Menschen mit einer Sehbehinderung. Der Umfang der Eingliederungshilfe wird individuell festgestellt.

Onlineantrag und weiterführende Infos: www.dresden.de/Eingliederungshilfe