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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/10/pm_052.php 25.10.2022 13:34:12 Uhr 04.09.2024 02:22:06 Uhr

Datenübermittlung an die Bundeswehr

Widerspruchsfrist für Jahrgang 2006 endet am 31. Dezember 2022

Die Meldebehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis 31. März, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial an potenzielle Rekruten über die Streitkräfte.

Bis Ende März 2023 sind die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2006 geboren sind, zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.

Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2024 vollendet. Der Widerspruch der im Jahr 2006 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2023 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 31. Dezember 2022 schriftlich möglich bei: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Für nach dem 1. Januar 2023 eingehenden Anträge kann das Wirksamwerden nicht garantiert werden. Informationen zum Antrag, das Formular und Möglichkeiten zur Weiterleitung an das Bürgeramt stehen im Internet unter www.dresden.de/uebermittlungssperre. Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.

Hintergrund

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.