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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_096.php 28.09.2022 12:55:27 Uhr 04.09.2024 16:09:17 Uhr

Verbot endet: für Nutzen öffentlicher Feuer- und Grillplätze und Feuerwerke

Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes läuft ebenfalls aus

Die Allgemeinverfügungen zum Nutzungsverbot der öffentlichen Feuer- und Grillplätze als auch zum Verbot von Feuerwerken sowie zur Sperrung des Waldes enden am Freitag, 30. September 2022.

Nutzung von Lagerfeuerstätten und Grillplätzen
Nachdem die Allgemeinverfügung außer Kraft getreten ist, können die entsprechenden Grillplätze wieder in der bekannten Art und Weise genutzt werden. Dazu ist das Online-Anmeldeformular der Stadt Dresden auszufüllen. Die Nutzung der Feuerstellen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Umweltamtes.
An fünf durch Feldsteine mit Schild gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe ist es gestattet, mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden Lagerfeuer zu entfachen und zu grillen: Elbufer Johannstadt, unterhalb der Eisenberger Straße (Stadtbezirksamt Pieschen), unterhalb des Körnerweges an der Fähre nähe Drachenschänke (Stadtbezirksamt Neustadt), in Hosterwitz an der ehemaligen Fähranlegestelle Laubegaster Straße (Stadtbezirksamt Loschwitz) und unterhalb des Wiesenweges an der Trillemündung, (Stadtbezirksamt Loschwitz). Informationen und Anmeldung unter www.dresden.de/Lagerfeuer

Feuerwerke
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Feuerwerkskörper der Kategorie F 2) durch „Privatpersonen“ außerhalb der Silvesterzeit bedarf einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV. Eine Ausnahmegenehmigung wird aber nur „aus begründetem Anlass" erteilt. Begründete Anlässe sind Ereignisse von großer Seltenheit und/oder von herausgehobener und außergewöhnlicher Bedeutung“ (Jubiläen, besondere Feste, Volksfeste, Veranstaltungen im öffentlichen Interesse usw.)
Als besondere Anlässe im Sinne des SprengG werden nach Auslegung der Landeshauptstadt Dresden angesehen: Hochzeit, Ehejubiläum (25, 50, 60, 70, 75, …), Geburtstage (50, 60, 70, …), Vereins- und Firmenjubiläum (25, 50, 75, 100, …). Informationen und Anmeldung unter www.dresden.de/feuerwerke

Sperrung des Waldes
Zum Freitag, 30. September 2022 endet der Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes vom 27. Juli 2022. Aufgrund der Entspannung der Waldbrandsituation ist eine Verlängerung derzeit nicht geplant. Durch die Niederschläge der letzten Wochen werden absehbar die Waldbrandwarnstufen 4 und 5, welche für die Einschränkungen relevant waren, nicht erreicht.